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Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?

Durch Ihre Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss sämtlicher Vorteile, die der DDB Bundesverband
und Ihr jeweiliger Landes- bzw. Regionalverband den Mitgliedern bietet.

 

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Dazu gehören unter anderem:

  • über das Diabetes-Journal regelmäßige und umfassende Informationen über Neuigkeiten und Trends aus dem Bereich Diabetes (Therapie, Forschung, Gesundheitspolitik)

  • Rechtsberatung durch Rechtsanwälte mit Spezialwissen, oftmals aufgrund eigener Betroffenheit

  • rechtssichere, unabhängige Beratung in Versicherungsfragen

  • Informationsmaterial, Broschüren und Zeitschriften rund um das Thema Diabetes
  • Der Deutsche Diabetiker Bund ist die politische Interessenvertretung der Diabetiker in Deutschland. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Stimme der Diabetiker in Politik und Gesellschaft.

  • Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, sich selbst aktiv für die Belange der Diabetiker zu engagieren.

  • Sie erhalten vom Deutschen Diabetiker Bund eine kostenlose Schulungs-DVD für Typ II Diabetes
Weitere Vorteile, je nach Angebot des Landes- bzw. Regionalverbandes:

  • Veranstaltungen von Kursen, Fortbildungen usw. im Bereich Diabetes

  • persönliche Betreuung vor Ort durch Einzelberatungen, Gruppengespräche, Ausflüge und andere gesellschaftliche Unternehmungen in den Selbsthilfegruppen

  • Nachlass von Teilnahmegebühren bei verschiedenen Kursen und Veranstaltungen

  • Vermittlung von fachkompetenten Adressen von Schulungszentren, Schwerpunktpraxen, Reha-Kliniken, Podologen, orthopädischen Schuhtechnikern, Sportgruppen, Selbsthilfegruppen und Diabeteslotsen

 

Aufnahmeantrag LV RVSatzung

 

 

 

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Beitragsordnung des Deutschen Diabetiker Bund e.V. ab 01.01.2019 - Auszug

§ 1 Allgemeines
  • Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsordnung der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss des zuständigen Organs geändert werden.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  • Die festgesetzten Beiträge sind jeweils zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.

  • Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Beiträge

  • Mitglieder der regionalen Gliederungen ohne Rechtsfähigkeit zahlen 66,- € mit Diabetes Journal

  • Auf Antrag mit dem entsprechenden Nachweis wird vom Vorstand entschieden, ob für ein erwerbsschwaches Mitglied ein verminderter Beitrag in Höhe von 48,- € möglich ist, dies gilt nur für Schüler, Studenten, Hartz IV-Empfänger und Rentner mit Grundsicherung.
  • Ohne SEPA-Verfahren wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebührt in Höhe von 4,- € erhoben.
  • Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres ist jeweils der hälftige Beitrag zu zahlen, welcher mti Eintritt fällig ist.
§ 4 Mahngebühren
  • Der Verein ist berechtigt für Mahnungen pauschalierte Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,- € zu erheben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe von 8,- € erhoben.

§ 5 Vereinskonto

  • Soweit die Zahlungen nicht per Lastschriftmandat erfolgen, sind diese auf das Vereinskonto zu überweisen. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§ 6 Stundungen

  • Stundungsanträge sind schriftlich zu stellen. Hierüber entscheidet der Bundesverband.