Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
Durch Ihre Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss sämtlicher Vorteile, die der DDB Bundesverband
und Ihr jeweiliger Landes- bzw. Regionalverband den Mitgliedern bietet.

Dazu gehören unter anderem:
- über das Diabetes-Journal regelmäßige und umfassende Informationen über Neuigkeiten und Trends aus dem Bereich Diabetes (Therapie, Forschung, Gesundheitspolitik)
- Rechtsberatung durch Rechtsanwälte mit Spezialwissen, oftmals aufgrund eigener Betroffenheit
- rechtssichere, unabhängige Beratung in Versicherungsfragen
- Informationsmaterial, Broschüren und Zeitschriften rund um das Thema Diabetes
- Der Deutsche Diabetiker Bund ist die politische Interessenvertretung der Diabetiker in Deutschland. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Stimme der Diabetiker in Politik und Gesellschaft.
- Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, sich selbst aktiv für die Belange der Diabetiker zu engagieren.
- Sie erhalten vom Deutschen Diabetiker Bund eine kostenlose Schulungs-DVD für Typ II Diabetes
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Weitere Vorteile, je nach Angebot des Landes- bzw. Regionalverbandes:
- Veranstaltungen von Kursen, Fortbildungen usw. im Bereich Diabetes
- persönliche Betreuung vor Ort durch Einzelberatungen, Gruppengespräche, Ausflüge und andere gesellschaftliche Unternehmungen in den Selbsthilfegruppen
- Nachlass von Teilnahmegebühren bei verschiedenen Kursen und Veranstaltungen
- Vermittlung von fachkompetenten Adressen von Schulungszentren, Schwerpunktpraxen, Reha-Kliniken, Podologen, orthopädischen Schuhtechnikern, Sportgruppen, Selbsthilfegruppen und Diabeteslotsen
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Beitragsordnung des Deutschen Diabetiker Bund e.V. ab 01.01.2019 - Auszug
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsordnung der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss des zuständigen Organs geändert werden.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beiträge sind jeweils zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
- Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Beiträge
- Mitglieder der regionalen Gliederungen ohne Rechtsfähigkeit zahlen 66,- € mit Diabetes Journal
- Auf Antrag mit dem entsprechenden Nachweis wird vom Vorstand entschieden, ob für ein erwerbsschwaches Mitglied ein verminderter Beitrag in Höhe von 48,- € möglich ist, dies gilt nur für Schüler, Studenten, Hartz IV-Empfänger und Rentner mit Grundsicherung.
- Ohne SEPA-Verfahren wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebührt in Höhe von 4,- € erhoben.
- Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres ist jeweils der hälftige Beitrag zu zahlen, welcher mti Eintritt fällig ist.
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§ 4 Mahngebühren
- Der Verein ist berechtigt für Mahnungen pauschalierte Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,- € zu erheben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe von 8,- € erhoben.
§ 5 Vereinskonto
- Soweit die Zahlungen nicht per Lastschriftmandat erfolgen, sind diese auf das Vereinskonto zu überweisen. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
§ 6 Stundungen
- Stundungsanträge sind schriftlich zu stellen. Hierüber entscheidet der Bundesverband.
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