Es ist die zentrale Aufgabe der Selbsthilfegruppen und -organisationen, Unterstützungsangebote ausschließlich im Interesse der Betroffenen aufzubauen und auszugestalten. Auch bei der Interessenvertretung geht es darum, ausschließlich die Interessen der Mitglieder zu verfolgen.
Nehmen Selbsthilfegruppen und -organisationen externe Unterstützung zur Finanzierung ihrer Arbeit an, dann ist stets darauf zu achten, dass hierdurch nicht auf die Inhalte der Unterstützungsangebote und der Interessenvertretung Einfluss genommen wird. Insbesondere bei Zuwendungen durch Wirtschaftsunternehmen ist besondere Vorsicht geboten. Daher ist es eine wichtige Säule zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit, dass Selbsthilfeorganisationen Transparenz hinsichtlich der Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen gewährleisten.
Die Mitgliedsverbände der BAG Selbsthilfe, zu der auch der Deutsche Diabetiker Bund gehört, haben deshalb in der Mitgliederversammlung 2016 eine Verpflichtung der Verbände beschlossen, Transparenz hinsichtlich der ihnen gewährten Zuwendungen herzustellen.
Entsprechend der Leitsätze veröffentlicht die BAG Selbsthilfe eine sog. Transparenz-Liste, in der die Verbände aufgelistet sind, die auf ihrer Homepage Transparenz hinsichtlich der Ihnen gewährten Zuwendungen entsprechend der Inhalte der Selbstauskunft geschaffen haben.
Quelle: BAG Selbsthilfe
DDB - 5. März 2020, Berlin
Die Transparenzliste finden Sie hier: