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Die Lage in Deutschland spitzt sich zu!
Für sein Gesundheitssystem zahlt Deutschland mehr als die anderen Länder der EU. Dem Kostendruck und Fachpersonalmangel im medizinischen/psychologischen Sektor steht stetig steigender Bedarf gegenüber. Die Pandemie hat den allgemeinen Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Die systembedingte Kosten- und Effizienzspirale wird keinem der Beteiligten gerecht.
Die Diabetes-Selbsthilfe sieht die Versorgung der 7 bis 8 Milo. Betroffenen in Deutschland gefährdet. Rasante Zuwächse der Diabetes-Erstdiagnosen erregen Besorgnis. Die Kostenlawine und der Systemabsturz kann nur durch massive Anstrengungen auf allen Präventionsstufen gestoppt werden.
In einem entsprechendem Fragebogen erbitten die großen Diabetes Selbsthilfe-Verbände die Selbsteinschätzung der Parteien, die die thematische Priorisierung der genannten 15 Aktionsfelder (vergleiche Seitenende) betrifft.
Prävention muss von der Politik intensiv vorangetrieben werden!
Investitionen für Prävention zahlen sich für die Gesellschaft aus. Erforderlich sind gesamtgesellschaftliche und gezielte individuelle Präventionsmaßnahmen, um Diabetes oder Adipositas und die Folgeerkrankungen zu vermeiden. Die Diabetes-Selbsthilfe unterstützt daher die Forderungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) nach einer Stärkung der Diabetes-Prävention in der nächsten Legislaturperiode.
Die 15 SOS Aktionsfelder – wie stehen die Parteien zu diesen gesundheitspolitischen Themen?
In einem Anschreiben mit komfortablen Fragebogen haben wir die Parteien um Stellungnahme gebeten.
Die Antworten erwarten wir noch im September und veröffentlichen sie im Anschluss rechtzeitig vor der Bundestagswahl.
Die 15 SOS Aktionsfelder im Einzelnen:
1. Verbindliche Einführung der Lebensmittel-Kennzeichnung.
2. Senkung des Mehrwertsteuersatzes von gesunden Lebensmitteln mit geringem Zucker-, Fett- und Salzanteil.
3. Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richten.
4. Programme für Bewegung und gesunde Ernährung in Kitas und Schulen verstärken.
5. Mitwirkung aller betroffener Ressorts bei der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (Gesundheits-, Wissenschafts-, Sozial- und Landwirtschaftspolitik).
6. Wir fordern das bestehende Recht von Kindern mit Typ-1-Diabetes auf uneingeschränkte Teilhabe an Bildung umzusetzen.
7. Implementierung der Selbsthilfe in die Disease Management Programme, DMP.
8. Gezielter Einsatz von qualifizierten, ehrenamtlichen Patienten*innen-Coaches zur Unterstützung der Diabetesbetroffenen – damit diese ihren Diabetes-Alltag in der Zeit zwischen den DMP-Terminen besser bewältigen.
9. Die weitere Kommerzialisierung und Privatisierung der Krankenhäuser stoppen. Überführung des gegenwärtigen Krankenhaus-Finanzierungssystems (DRG) in ein System, das sich am Gemeinwohl orientiert und Überschüsse reinvestiert.
10. Sicherstellung der diabetischen Fachabteilungen in zentralen Kliniken – für eine hochwertige Versorgung der von Diabetes betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch qualifiziertes Fachpersonal.
11. Die Bedeutung der „Sprechenden Medizin“ (Aufklärung und Beratung, Zeit am Bett, psychologische Betreuung etc.) muss anerkannt und im Finanzierungssystem adäquat abgebildet werden.
12. Erhöhung der Diabetes-Kompetenz bei den Fachdisziplinen. Patient*innen mit der Nebendiagnose Diabetes sind häufig nicht gut abgesichert.
13. Zügige Einführung der elektronischen Diabetesakte, eDA.
14. Digitale Gesundheitsanwendungen, telemedizinische Leistungen und Videoschulungen müssen Bestandteil des DMP werden. Wir fordern die Anonymisierung der Gesundheitsdaten bei der Weiterverarbeitung und Datennutzung zur Versorgungsforschung.
15. Wir fordern die doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden, damit mehr Leben gerettet werden können.
Quellen:
OECD 2019, Statistisches Bundesamt 2021
DDB Bundesverband, 5. September 2021
Die meisten Menschen mit Diabetes müssen sich früher oder später mit dem Thema „Grad der Behinderung“ (GdB) auseinandersetzen. Dazu erreichen auch die DDB-Geschäftsstelle immer wieder Anfragen von Mitpatient*innnen. Mit dem untenstehenden Erklärvideo wollen wir Ihnen bei Unklarheiten zum GdB bei Diabetes weiterhelfen.
In Deutschland haben knapp 10,4 Mio. Menschen ihre Behinderung amtlich anerkennen lassen. Dabei legen die Versorgungsämter nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ die Auswirkung der Beeinträchtigung als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 fest. In dem Dokument der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden sich Tabellen mit einer Übersicht der möglichen Schädigungen und deren Einstufung.
Frau Kaya hat Diabetes….
Im Erklärvideo von REHADAT, dem zentralen, unabhängigen Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird am Beispiel von Frau Kaya, die an Diabetes mellitus erkrankt ist, gezeigt, wie der GdB beantragt werden kann.
Etwa, wo Interessierte die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden, mit welchen Informationen aus den verschiedenen REHADAT-Portalen sie sich genauer über die Rechtsprechung, Literatur oder über den Ablauf der Antragstellung informieren können und wer dabei helfen kann.
Zielgruppe sind sowohl Personen mit Beeinträchtigungen, die sich informieren wollen, was der GdB bedeutet und inwiefern eine Einstufung unter oder über 50 für sie bedeutsam sein könnte. Aber auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dies wichtige Informationen, weil damit beispielsweise Fördermöglichkeiten verbunden sind.
Von den 10,4 Mio. Menschen mit einer anerkannten Behinderung hatten 2019 insgesamt 7,6 Mio. eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 bis 100 und knapp 2,8 Mio. eine leichtere Behinderung.
Dazu Projektleiterin Andrea Kurtenacker: „Rund um das Thema GdB erreichen uns viele Anfragen – sowohl von Menschen mit Behinderungen als auch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich beispielsweise über Arbeitsplatzanpassungen und Fördermöglichkeiten informieren möchten. Dies haben wir zum Anlass genommen, ein Erklärvideo zu veröffentlichen, das zeigt, wie man sich bei REHADAT leicht, umfassend und aktuell über alles Wesentliche zum GdB informieren kann.“
Der direkte Link zum Video: www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/feststellungsverfahren/erklaervideo-gdb
Kontakt: Anja Brockhagen, Tel.: 0221/4981-845, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos
REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.
REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
Ob Diabetes Typ 1, Typ 2 oder Typ F (Freunde und Familie): Menschen mit Diabetes sitzen alle im selben Boot, wenn es um die Herausforderungen des täglichen Diabetes-Managements geht. Darauf machte der DDB bei einer großen Bootsfahrt anlässlich des 70. Geburtstags von Deutschlands ältester Diabetes-Selbsthilfeorganisation aufmerksam (mehr dazu folgt in Kürze). Das Motto: "Vernetzt in die Zukunft und gemeinsam den Diabetes aufhalten! Wir nehmen Fahrt auf!"
Bei der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung des DDB, die einen Tag nach der 70-Jahr-Feier und ebenfalls in Berlin stattfand, standen auch Vorstandwahlen (alle 4 Jahre) auf der Tagesordnung - mit erfreulichen Ergebnissen: Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig in ihrem Amt bestätigt bzw. neu gewählt wurden:
Sandra Schneller (3. v. l.) bleibt DDB-Bundesvorsitzende, ihr neuer Stellvertreter heißt Benjamin Böhm (r.). Zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden wurde Heidi Hartmann (1. v. l.) gewählt. Michael Lomb ist weiterhin für das Amt des Bundesschatzmeisters zuständig, Juliane Gericke bleibt Bundesjugendreferentin.
Der neue DDB-Bundesvorstand freut sich auf die angestoßenen Projekte und Initiativen für 2022 und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen!
Copyright: Photographie - Gesine Born
DDB, 8. August 2021
Eine überarbeitete, zweite Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Typ-2- Diabetes gibt es seit März 2021, an deren Erstellung auch die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) maßgeblich beteiligt war. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) ist mit der DGG schon länger im Gespräch, um aktuelle Projekte anzuschieben, die eine bessere Versorgung von älteren Menschen mit Diabetes ermöglichen.
Wesentliche Neuerungen der Leitlinie betreffen die medikamentöse Therapie sowie die partizipative Entscheidungsfindung und Teilhabe der Patienten in allen relevanten Lebenssituationen. Explizit berücksichtigt wird etwa auch das kardiovaskuläre Risiko bei der Therapieauswahl: Demnach kommt bei Typ-2-Diabetes und hohem kardiovaskulärem Risiko oder klinisch relevanter Herz-Kreislauf-Erkrankung auch von Anfang an eine medikamentöse Kombination aus Metformin und SGLT-2-Hemmern oder GLP-1-Analoga infrage.
„Die guten Ergebnisse rechtfertigen den frühen Einsatz dieser extrem vorteilhaften Stoffgruppen auch beim älteren Patienten“, erklärt PD Dr. Andrej Zeyfang, Leiter der AG Diabetes der DGG, der mit PD Dr. Anke Bahrmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Geriatrie und Pflege der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), wichtige Inputs für den älteren Menschen mit Typ-2-Diabetes einbrachte.
Es gelte, mit Augenmaß gegenüber Über- und Untertherapie aufmerksam zu bleiben und gemeinsam mit dem Patienten über die Behandlung zu entscheiden. Generell sollte man die individuellen Therapiezielen in Abstimmung mit dem Patienten auch unter Berücksichtigung geriatrischer Belange festlegen: etwa die Lebenssituation, das Alter, eventuelle körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen, Wertvorstellungen oder Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Im Alltag gut umsetzbar „Die Ziele sollten realistisch und alltagstauglich sein. Mindestens einmal pro Jahr sollte ein Therapie-Zielgespräch mit den Patientinnen und Patienten geführt werden. Dabei sollen die Therapiemöglichkeiten unter Abwägung der Vor- und Nachteile verständlich dargestellt werden“, erläutert er. Die DDB-Bundesvorsitzende Sandra Schneller ergänzt: „Wir begrüßen es sehr, dass man nun näher auf die individuellen Bedürfnisse des älteren Menschen mit Diabetes eingeht.“
Die NVL wird derzeit im Bereich nicht-medikamentöser Therapien bei Typ-2-Diabetes überarbeitet. Die 2. Auflage der Leitlinie gibt es zum kostenlosen Download unter: www.leitlinien.de/mdb/downloads/nvl/diabetes-mellitus/diabetes-2aufl-vers1.pdf
Quelle: DGG
DDB, 11. Juni 2021
Diabetes-Technik & Co.: Alles für Typ F! Der Termin für das diesjährige DDB-Familienwochenende steht und auch das 3-tägige Programm am Wochenende vom 3. bis 5. September 2021 – mit viel Erfahrungsaustausch, Wissensvermittlung und Spaß für Familien mit Typ F (Familie, Freunde) und einem Aufenthalt in der Jugendherberge im hessischen Eschwege.
Diabetes-Technik, gesunde Ernährung auch bei Unverträglichkeiten, mit Diabetes in Kita und Schule sowie Diabetes und Erwachsenwerden sind nur einige der ausgewählten Vortragsthemen. Auf dem Gelände der Jugendherberge gibt es außerdem viele Möglichkeiten, um sportlich aktiv zu sein: Tischtennisplatten, eine Minigolfanlage, eine Badestelle und einen Kanuverleih direkt am Wasser (an der Weser).
Programm
Freitag, 3. September:
Anreise: bis 18:00 Uhr
Abendessen/Grillen: 18:30 Uhr
Kennenlernen Eltern, Kinder und Referenten: 19:30 Uhr
Samstag, 4. September:
Frühstück: 08:30 Uhr
Workshop Eltern: 09:30 - 10:30 Uhr
Diabetes und Soziales
(Schwerbehinderten- Ausweis,Führerschein,
Betreuung Kita und Schule - Referent/-in angefragt)
Kinderbetreuung: Bewegungsparcour, Teil 1
(Manuel Gericke, 2. Betreuer/-in angefragt)
Workshop Eltern: 10:45 - 11:45 Uhr
Neue Diabetestechnologien (z.B. Roche und Diabeloop)
Kinderbetreuung Unterzuckerung
und Überzuckerung (Referent/in angefragt)
Mittag: 12:00 Uhr
Workshop Eltern: 13:30 - 14:30 Uhr
Ernährung in Schule und Kita (Kathrin Bahr)
Kinderbetreuung: Bewegungsparcour, Teil 2
(Manuel Gericke, 2. Betreuer/-in)
Workshop Eltern und Kinder: 14:45 - 16:15 Uhr
Kanutour
Grillabend: ab 17:30 Uhr
Sonntag, 5. September:
Frühstück: 8:30 Uhr
Eltern und Kinder: 9:30 Uhr
Preisverleihung Bewegungsparcour
Workshop Eltern: 10:00 - 11:30 Uhr
Ausflüge und Klassenfahrt
(Juliane Gericke)
Kinderbetreuung Ein Tag am Strand (Referent/in angefragt)
Abreise: ab 12:00 Uhr
Lunchpaket zum Mittag möglich
Anmeldung und Kontakt:
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum
31.Juli 2021 unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an. Die Teilnehmerzahl
ist auf 20 begrenzt. Die Kosten betragen 35,00 € pro Person.
DDB-Bundesverband, 28. März 2021
Zum besseren Schutz der Risikogruppen stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit Mitte Dezember 2020 kostenlose FFP2-Masken für besonders vulnerable Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Berücksichtigt werden zunächst alle über 60-Jährigen sowie Menschen mit Vorerkrankungen und Risikoschwangerschaften.
Auch Menschen mit Diabetes Typ 2, die häufig an Vor-, Begleit- und Folgeerkrankungen leiden, profitieren davon. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt die Maßnahme der Bundesregierung. Zugleich bekräftigt sie erneut ihre im Dezember veröffentlichte Stellungnahme, dass die Verteilung nicht auf einen Diabetestyp begrenzt bleiben dürfe, sondern allen Diabetespatienten zugutekommen müsse.1 Denn auch Betroffene anderer Diabetestypen, wie dem Diabetes mellitus Typ 1, fallen unter Umständen in den Risikobereich für einen schweren COVID-19-Verlauf.
Bisherige wissenschaftliche Daten weisen auf ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sehr schweren COVID-19-Verlauf bei Adipositas, Diabetes mellitus, Hypertonie sowie Gefäß-, Autoimmun- oder neurologischen und chronischen Erkrankungen hin. „Ein großer Zusammenhang scheint auch zwischen der Glykämielage und der Krankheitsschwere zu bestehen. Diabetespatienten mit einem Langzeit-Blutzuckerwert (HbA1c-Wert) von über 8,1 Prozent haben häufiger Komplikationen oder einen schwereren Verlauf als Patienten mit einem stabilen Stoffwechsel“, erklärt DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen. Ebenso seien Diabetespatienten mit Vor-, Begleit- oder Folgeerkrankungen eines Diabetes einem erhöhten Risiko ausgesetzt – unabhängig vom Diabetestyp.
Zwar begrüßt die DDG die Maßnahmen der Bundesregierung, COVID-19-Risikogruppen mit kostenlosen Schutzmasken auszustatten. Sie bedauert jedoch, dass dabei bislang nur Menschen mit Diabetes Typ 2 berücksichtigt würden, nicht jedoch Betroffene anderer Diabetesformen. „Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ergibt sich nicht aufgrund des Diabetestyps, sondern ist abhängig vom allgemeinen Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten“, betont Gallwitz. So können auch Menschen mit einem Diabetes Typ 1 schwere Schäden an Gefäßen und Organen durch ihre Stoffwechselerkrankung erlitten oder schlicht eine schwankende Stoffwechsellage haben. „Diese müssen folglich ebenso als Risikopatienten eingestuft werden und einen besseren Schutz erhalten“, so Gallwitz.
Bereits im Dezember hat die DDG mit einer Stellungnahme das BMG und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung auf diese Lücke aufmerksam gemacht. Darin empfiehlt sie die Masken-Ausgabe an alle Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die entweder über 60 Jahre sind oder stark schwankende Glukosewerte, eine Adipositas mit einem BMI von über 30 kg/m2, Folgeerkrankungen wie Gefäßkomplikationen, Organschäden beziehungsweise eine Hypertonie aufweisen. „Es darf hier nicht zu einer Benachteiligung von immerhin rund 341 000 Erwachsenen mit einem Typ-1-Diabetes kommen“, warnt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer aus Stuttgart und fordert das BMG auf, hier nachzubessern.
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
DDB-Bundesverband: 14. Januar 2021
„Herz und Diabetes – Erkrankungen erkennen und behandeln“, so der Titel einer aktuellen Beilage im Stern-Magazin anlässlich des Weltdiabetestages 2020 (https://www.weltdiabetestag.de/), in der auch die DDB-Bundesvorsitzende Sandra Schneller mit einem Statement zu Wort kommt – neben renommierten Herz- und Diabetesspezialisten. „Bei Diabetes sollte man besonders auf das Herz achten“, sagt sie.
Die komplette Beilage finden Sie unter folgendem Link:
Die Stoffwechselselbstkontrolle beim Diabetes erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten hauptsächlich durch die Blutzuckerselbstmessung. In den letzten Jahren hat sich parallel dazu die Kontinuierliche Glukosemessung (CGM) für Diabetiker in Insulintherapie etabliert. Auf diese Entwicklung hat vor kurzem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einem aktuellen Beschluss reagiert, der den Bereich Pflege und Diabetes betrifft.
Die G-BA-Entscheidung vom Juni sieht eine Änderung der sog. Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) vor: die Verordnungsfähigkeit der sog. kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege. Das heißt: Die Einweisung in den Umgang mit einem CGM-System kann jetzt auch das Pflegepersonal vornehmen (diese Aufgabe hatten bislang nur die Hersteller) und wird seit Juli 2020 auch von den Kassen bezahlt.
Mit Beschluss vom Juni 2016 hatte der G-BA bereits die Versorgung mit Real-Time-Messgeräten zur CGM als Kassenleistung beschlossen. In der Leistung Nummer 11 („Blutzuckermessen“) der HKP-Richtlinie war die Versorgung mit CGM allerdings bis vor kurzem nicht explizit enthalten. Mit der aktuellen Ergänzung des Leistungsverzeichnisses durch die Glukosemessung bei Patienten mit intensivierter Insulintherapie sollen künftig im Rahmen der Behandlungspflege neben der bisherigen Blutzuckermessung auch CGM-Messverfahren angewendet werden können, heißt es in den tragenden Gründen zum Beschluss.
Der DDB, der G-BA und die CGM
Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) begrüßt diese Erweiterung der HKP-Richtlinie um die relativ neue Technik der CGM-Geräte. „Diese Messsysteme sind nun schon viele Jahre – u.a. durch das Einwirken des DDB im G-BA – verordnungsfähig“, betont die DDB-Bundesvorsitzende Sandra Schneller.
Obwohl die Bedienung von CGM-Systemen generell für die Patienten relativ einfach ist, treten dabei immer wieder Probleme auf, vor allem im Zusammenspiel mit besonderen Personengruppen (z. B. sehbehinderte Menschen, Kinder, älteren oder psychisch erkrankte Menschen) hinsichtlich der Applikation oder der Interpretation der Messwerte. „Hier kann jetzt z. B. der ambulante Pflegedienst mit zur Therapiesicherheit beitragen“, so Schneller.
Auch den DDB erreichen immer wieder Anfragen von Mitgliedern oder gesetzlichen Betreuern, die sich um die ausreichende Therapie der Diabetespatienten sorgen. „Nicht immer finden die regelmäßig notwendigen Kontrolluntersuchungen statt, Verordnungen werden limitiert oder nicht bewilligt. Bei einem Teil der Patienten stellt die eigenständige Ermittlung der Blutzuckerwerte und die Interpretation und der Ableitung der nächsten Handlungsschritte eine Hürde dar“, weiß die DDB-Bundesvorsitzende. Durch die moderne Technik der CGM-Geräte sei – die Zustimmung durch den Patienten vorausgesetzt – auch eine „Überwachung“ aus der Ferne möglich, so dass etwa bei einem Notfall relativ zeitnah reagiert werden könne, erläutert sie. „Für stationäre Pflegeeinrichtungen kann die CGM eine Entlastung bedeuten, da nicht ständig konventionell gemessen und dokumentiert werden muss“, erklärt Schneller. Insgesamt schreite die Entwicklung der Telemedizin in Deutschland zwar langsam voran, biete aber gute Chancen für die Therapiesicherheit und spare langfristig Kosten, etwa bei der meist langwierigen Behandlung diabetischer Folgeerkrankungen. Zudem könnten die vorliegenden Daten der Patienten, sofern sie diesem Schritt zustimmten, in eine künftige elektronische Patientenakte einfließen.
Bislang wurde die CGM-Schulung in der Behandlungspflege von Beauftragten der Hersteller übernommen. „Dies ist für die Mehrzahl der Anwender gut und sollte grundsätzlich so beibehalten werden“, sagt Sandra Schneller. Für die Behandlungspflege im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich bedeutet die CGM-Schulung vor allem eine intensive Schulung der Mitarbeiter. „Hier müssen die Kostenträger und die Träger der Einrichtungen dafür Sorge tragen, dass dies möglich ist und auch angemessen durch die Kostensätze refinanziert wird“, fordert die DDB-Bundesvorsitzende. „Die unterschiedlichen Systeme und Messwerte – mg/dl versus mmol/L, HbA1c in % oder neu in mmol/mol – bedürfen der richtigen Interpretation und bieten somit leider auch eine Fehlerquelle.“ Die Behandlungspflege mit CGM-Geräten müsste deshalb eine sog. Vorbehaltsaufgabe von examinieren Pflege-Fachkräften sein, die besonders geschult und jährlich fortgebildet werden, fordert Schneller.
Welche Patienten profitieren?
Die neue Leistung zur CGM in der Pflege ist für Patienten mit intensivierter Insulintherapie gedacht, die u. a. eine hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit, der Grob- und Feinmotorik oder der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit aufweisen und somit nicht in der Lage sind, die Messung selbst vorzunehmen, das Messergebnis abzulesen, den Sensor zu wechseln oder die Kalibrierung durchzuführen. Die Häufigkeit der Glukosemessung erfolgt nach dem ärztlichen Behandlungsplan und in Abhängigkeit der Medikamententherapie.
Weitere Infos gibt es unter www.g-ba.de.
Dieser Beitrag ist auch im Diabetes-Journal, Ausgabe 9/20, Kirchheim-Verlag erschienen (www.diabetes-online.de).
Quelle: DDB, 3. September 2020
Menschen mit Diabetes sind auch auf Organspenden angewiesen – gleichzeitig ist die Situation der Organspende in Deutschland durch den erheblichen Mangel an Spenderorganen geprägt. Darauf machen die Diabetiker Allianz (DA) – der Zusammenschluss der 4 großen Diabetes-Selbsthilfeorganisationen in Deutschland – und der Bundesverband Niere (BN) e.V. gemeinsam im Nachgang des Tag der Organspende 2020 aufmerksam (www.organspendetag.de).
Rund 40.000 Diabetespatienten sind in Deutschland auf eine Dialysebehandlung angewiesen (1), somit fast die Hälfte aller Dialysepatienten (2). Die meisten Diabetiker an der Dialyse sind an einem Typ-2-Diabetes erkrankt und können in der Regel nicht transplantiert werden. Patienten mit Typ-1-Diabetes hingegen, die einen sehr schweren Verlauf haben und dadurch eine diabetesbedingte Nierenerkrankung entwickeln, bleibt als letzter Ausweg oft noch die Transplantation (Niere/Bauchspeicheldrüse). Rund 340.000 Menschen in Deutschland sind an Typ-1-Diabetes erkrankt – knapp 100 von ihnen werden jedes Jahr transplantiert. Die Transplantation einer Bauchspeicheldrüse (Pankreas) erfolgt in der Regel in Kombination mit einer Nierentransplantation desselben Spenders. Laut Jahresbericht 2019 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden im vergangenen Jahr 95 Pankreastransplantationen vorgenommen (3). „Im Interesse vieler Betroffenen und ihrer Angehörigen fordern wir, dass administrative Hürden oder unzureichender Datenschutz die große Bereitschaft der Bürger zur Organspende nicht länger behindert“, erklärt der Co-Vorsitzende der Diabetiker Allianz, Dr. Klaus-D. Warz.
Bei der Diskussion um den Organmangel in Deutschland haben sich im wissenschaftlichen Diskurs in jüngster Zeit vor allem Probleme bei der Organentnahme in den Krankenhäusern gezeigt (4): Der Rückgang der postmortalen Organspenden ist vor allem auf ein Erkennungs- und Meldedefizit der Entnahmekrankenhäuser zurückzuführen. „Es muss endlich erreicht werden, dass die persönliche Willensäußerung der potenziellen Organspender in den Krankenhäusern rechtsverbindlich vorliegt. Damit wäre gegebenenfalls ein klarer Auftrag an die Intensivmedizin erteilt – zur Organentnahme oder zur Nichtentnahme von Organen. Das wäre in elektronischer Form schon jetzt z. B. auf der Krankenkassenkarte und später auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich zu machen, und damit wären die Organentnahmen signifikant zu steigern“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes Niere e.V., Peter Gilmer.
Der BN e.V. plädiert zudem gemeinsam mit mehreren Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (www.dgfn.eu) für die Abschaffung der sog. Mindestmengenregelung bei der Organtransplantation (5). Diese besagt, dass Transplantationszentren jährlich mindestens 25 Nieren- bzw. 20 Lebertransplantationen durchführen müssen – ansonsten droht ihnen die Schließung. Damit reduzieren sich die Transplantationszentren bundesweit vorerst um ein Drittel, und die Patienten müssen immer mehr zusätzliche Lasten auf sich nehmen. „Solche Maßnahmen dienen nicht den Patienten und ihrer Gesundheit, sondern sind alleine der besseren Finanzplanung von Organisationen geschuldet“, kritisiert Gilmer.
Organspende-Erklärung und Datenschutz
Klaus-D. Warz fordert hier: „Die sofortige Aussetzung der Mindestmengenregelung bei Organtransplantationen, die die Patienten überflüssig und zusätzlich belastet, und die datenschutzrechtlich sichere, elektronische Abspeicherung des persönlichen Willens zur Organspende und Transplantation, die beim Sterben in einer Klinik vorliegt, sind wichtige Schritte, die nun endlich gegangen werden müssen. Der Zugriff darauf sollte beschränkt und im Wallet des eigenen Smartphones hinterlegt sein. Auf dieser Basis kann der Wille des Organspenders zeitnah geprüft und umgesetzt werden. Der potenzielle Spender muss selbstverständlich und jederzeit seine Daten prüfen und seine Entscheidung ändern können. Das gehört zu den Grundrechten der Menschen in unserer Gesellschaft.“
Trotz der Corona-Pandemie konnten in Deutschland nach DSO-Angaben Organspenden als auch Transplantationen „fast uneingeschränkt stattfinden“ (6). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Organspender in den ersten 5 Monaten in 2020 um über 8 Prozent auf 410 Spender gestiegen, die Zahl der gespendeten Organe im Vergleichszeitraum von 1254 auf 1300. Etwa 9.000 Patienten stehen derzeit auf der Warteliste für eine Organspende.
Quellen. Diabetiker Allianz (DA), Bundesverband Niere (BN) e.V.
DDB, 26. Juni 2020
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Literatur:
(1) https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3977/2019-09-19_QSD-RL_IQTIG-Jahresbericht-2018-Datenanalysten.pdf
(2) https://www.dgfn.eu/pressemeldung/weltdiabetestag-2019-fast-die-haelfte-aller-dialysefaellegeht-auf-das-konto-von-diabetes.html
(3) https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO-Jahresbericht%202019.pdf
(4) https://www.aerzteblatt.de/archiv/198873/Rueckgang-der-Organspenden-in-Deutschland
(5) https://www.dgfn.eu/pressemeldung/g-ba-haelt-trotz-fehlender-evidenz-an-mindestmengenim-bereich-der-transplantationsmedizin-fest.html
(6) https://www.dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Jens%20Spahn:%20%E2%80%9ER%C3%BCckenwind%20aus%20der%20Debatte%20um%20die%20Organspende%20nutzen.%22/55
Diabetes mellitus ist die häufigste Ursache für eine Niereninsuffizienz – über 40 Prozent der Menschen mit Diabetes Typ 2 haben einen Nierenschaden. Einige von ihnen bräuchten eine neue Niere. Allerdings kommt für Betroffene häufig aufgrund bestehender Begleiterkrankungen eine Transplantation nicht in Frage. Für sie ist eine lebenslange Dialyse unumgänglich. Anlässlich des Tages der Organspende weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) darauf hin, dass eine Diabetes-Früherkennung dringend notwendig ist, um einerseits die zunehmende Zahl der transplantationsbedürftigen Diabetespatientinnen und -patienten in Deutschland zu reduzieren. Andererseits müssen auch andere Begleiterkrankungen – wie Adipositas oder Herzkreislauferkrankungen –, die Betroffenen eine Transplantation verwehren können, durch effektive Vorsorge und gutes Diabetesmanagement verhindert werden.
Mehr als 7.000 Patienten warten auf eine neue Niere
Über 7.000 Patienten stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Etwa die Hälfte von ihnen hat einen Diabetes oder Prädiabetes, der häufig nicht bekannt ist.„Insbesondere Menschen mit einem Typ-2-Diabetes haben meist bereits klassische Begleiterkrankungen wie Adipositas oder Herzkreislauferkrankung, die jedoch eine Transplantation erschweren oder sogar die Erfolgsaussichten derart reduzieren, dass sie gar nicht erst als Empfänger in Frage kommen, beziehungsweise von der Warteliste genommen werden müssen“, berichtet Privatdozentin Dr. med. Martina Guthoff, Nephrologin und Oberärztin der Sektion Nieren- und Hochdruckkrankheiten an der Medizinischen Klinik IV in Tübingen. Diese Patienten bleiben dialysepflichtig – das heißt, sie müssen sich lebenslang mehrmals in der Woche einer Blutwäsche oder Bauchfelldialyse unterziehen und haben häufig eine geringere Lebenserwartung.
Einer amerikanischen Untersuchung zufolge beträgt die Wahrscheinlichkeit für Diabetespatienten, auf eine Warteliste für eine Nierentransplantation zu kommen, nur rund 80 Prozent im Vergleich zu stoffwechselgesunden Menschen. Dass eine Transplantation tatsächlich erfolgt, liegt nochmals um knapp zehn Prozentpunkte darunter. Denn im Verlauf der durchschnittlich sechs bis acht Jahre andauernden Wartezeit summieren sich bei vielen Diabetespatienten Begleitkomplikationen auf, die einer erfolgreichen Transplantation im Wege stehen.
Auch haben Menschen, die mit einem vorliegenden Diabetes nierentransplantiert werden, ein geringeres Überleben sowie eine kürzere Lebensdauer der Niere als Patienten ohne Diabetes2: In einer Untersuchung war das Verlustrisiko einer Niere mit einem Diabetes doppelt so hoch wie ohne die Stoffwechselerkrankung.3 „Es scheinen mikro und makrovaskuläre Veränderungen durch die diabetische Stoffwechsellage nach einer Transplantation beschleunigt aufzutreten“, so Guthoff. Ein ähnliches Risiko gilt für Patienten, die nach der Transplantation einen Diabetes entwickeln.
Diabetes-Test auch bei Nierenpatienten
Die Expertin weist daher darauf hin, dass eine Früherkennung des Diabetes und auch von Nierenerkrankungen unbedingt notwendig sei, um Patienten vor schweren Nierenschäden zu bewahren und im Falle einer notwendigen Nierenersatztherapie eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. „Bei allen Nierenpatienten sollte zudem auch auf einen Diabetes getestet werden. Denn Untersuchungen zeigen, dass etwa jeder Dritte auf der Warteliste zur Nierentransplantation einen bislang unerkannten Diabetes oder Prädiabetes hat“, führt Guthoff aus.
„Um eventuelle Nierenprobleme rechtzeitig zu diagnostizieren und konsequent behandeln zu können sollten sich Patientinnen und Patienten mit Diabetes mindestens einmal jährlich auf das Vorliegen von Eiweiß im Urin – die so genannte Albuminurie – screenen lassen“, erklärt Dr. med. Ludwig Merker vom MVZ DaVita Diabetes- und Nierenzentrum Dormagen und Vorsitzender der DDG AG „Diabetes und Niere“. Zudem sei es bei allen Patienten mit Diabetes wichtig, den eGFR-Wert zu bestimmen, der die Filtrationseigenschaft der Niere darstellt. „Auch der Blutdruck ist regelmäßig zu überprüfen, da eine Erhöhung ein Hinweis auf einen beginnenden Nierenschaden sein kann.“
Gleichzeitig sollte eine zielorientierte Diabetes- und Blutdrucktherapie erfolgen, die für stabile Blutzuckerwerte und guten Blutdruck sorgt. Denn dauerhaft erhöhter Blutzucker und Blutdruck sind Hauptrisikofaktoren für eine Nierenschädigung. „Jeder Patient kann auch selbst etwas für eine gute Nierenfunktion beisteuern. Besonders wirkungsvoll ist es, wenn Diabetespatienten ihr Gewicht reduzieren, nicht rauchen und sich gesund ernähren“, rät Merker.
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
DDB Bundesverband, 6. Juni 2020
Copyright Bildmotiv: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln)