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Konto-Nr.: 7 219 500
bei: Bank für Sozialwirtschaft, Essen
BLZ: 370 205 00

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IBAN: DE19 3702 0500 0007 2195 00
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Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte Ihren Kontoauszug bzw. den Bareinzahlungsbeleg.

In der Regel wird nur für Beträge ab 100 Euro eine Spendenquittung benötigt. Bis 99,99 Euro also nicht.

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Hierfür können Sie ein Online-Formular benutzen, das Ihre Spende ohne Umwege direkt zur Bank führt. Der Betrag wird dann von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für Sie als Spender wird dabei auf größtmögliche Sicherheit geachtet und Ihre Daten selbstverständlich SSL-verschlüsselt übertragen.

Mit dem Online-Formular sind nur Spenden innerhalb von Deutschland möglich. Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte den Kontoauszug.

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Verwendungszweck

An dieser Stelle informieren wir über die Arbeit im Bundesverband.

Arbeitsschwerpunkte, die Sie im Verwendungszweck eintragen können (aber nicht müssen, dann wählen wir den Zweck nach Dringlichkeit aus):

Sie können die Arbeit des Deutschen Diabetiker Bundes allgemein unterstützen Beratung / Information / Öffentlichkeitsarbeit / Interessenvertretung

Hierzu gehört die Bearbeitung unzähliger Anfragen und Hilfegesuche von Betroffenen, aber auch anderer Gruppen wie Schulen/Schülern/Studenten/Ausbildern, Arztpraxen/Krankenhäusern, Senioren-/Pflegeheimen, Kindergärten, Apotheken, ... , die uns täglich per E-Mail, Post und Telefon erreichen; Veranstaltungen wie der Deutsche Diabetiker-Tag in Kassel mit etwa 10.000 Besuchern, Erstellung von Druckwerken zur Aufklärung und Information, unsere Internetseite, Pressearbeit, die gesundheitspolitisch relevante Mitarbeit in Gremien, Ausschüssen, Dachverbänden (diverse Ausschüsse der DDG, Gemeinsamer Bundesausschuss, DDU, BAG Selbsthilfe, Deutscher Behindertenrat, DPWV, Nationales Aktionsforum Diabetes, ... ), Vorträge bei wichtigen Veranstaltungen, Organisieren von Seminaren für Ehrenamtliche, um nur einige Aufgaben aufzuzählen.

Hilfswerk für jugendliche Diabetiker gGmbH

Das Zentrum für jugendliche Diabetiker im schönen Sauerland (NRW)Mit seinem Stammhaus in Lüdenscheid (NRW) „Zentrum für jugendliche Diabetiker“, und einer weiteren Einrichtung in Apolda (Thüringen) „Kinderheim Clara Zetkin“, ist dem Deutschen Diabetiker Bund e. V. als Hauptgesellschafter ganz besonders daran gelegen, sich für das Wohl der betreuten Kinder / Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzusetzen.

Gruppenbild Jugendlicher vor TorbogenOb es um das Renovieren von Zimmern geht, Instandhaltung an Gebäuden, Ferienfreizeiten – es findet sich immer etwas. Aktuelles Spendensammelprojekt ist neben der Renovierung der Wohngruppen in Lüdenscheid und Apolda die Ausstattung des Labors im Zentrum für jugendliche Diabetiker mit einem in Kliniken eingesetzten Messgerät, das kontinuierlich über mehrere Tage Blutzuckerwerte aufzeichnet.

Bei der Diabetesschulung liegen gerade leider nur Attrappen und kein leckeres Essen auf dem TischDurch die gemessenen Werte kann so besser auf Blutzuckerschwankungen reagiert werden, die bei Kindern und Jugendlichen auch aufgrund der Wachstumsphase und das dadurch bedingte hormonelle Ungleichgewicht möglich sind.

 

Deutsche Diabetiker Akademie (DDA)

Mehrere tausend Diabetiker kommen rein rechnerisch auf einen einzigen ehrenamtlichen Helfer im Deutschen Diabetiker Bund. In den Seminaren der DDA werden den Ehrenamtlichen zu Themen wie Gesundheitspolitik, Selbsthilfegruppen-Management, Arbeit mit Presse und Medien, PC-Arbeit, Kurse zum Sozialreferent des DDB, Arbeit in Non-Profit-Organisationen, ..., Hilfestellungen für die Beratungsarbeit in den Landesverbänden und Selbsthilfegruppen des DDB mitgegeben.

Neu in 2007: die Kurse für Ehrenamtliche zum "Diabetes-Lotsen DDB", von denen es in 2007 aufgrund der großen Nachfrage gleich 2 Durchgänge von je 3 Wochenenden plus ein Evaluations-Wochenende gab.

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Hinweis zur Gemeinnützigkeit:

Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch den Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Kassel-Hofgeismar vom 11.07.2007 (St.Nr. 026/250/59875) als gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitt A Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 EstDV dienend anerkannt und nach § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte Ihren Kontoauszug bzw. den Bareinzahlungsbeleg.

Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenquittung aus. Bei Verwendung des Online-Formulares können Sie diesen Wunsch darin angeben.
In der Regel wird nur für Beträge ab 100 Euro eine Spendenquittung benötigt. Bis 99,99 Euro also nicht.

Wenn Sie eine Spendenquittung anfordern, geben Sie bitte dabei auch Ihren Namen und Anschrift sowie das Zahlungsdatum an.


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