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Spenden
Sie können mit einer Spende helfen !
Auch mit kleinen Beträgen können Sie die Erfüllung unserer
zahlreichen Aufgaben wirkungsvoll unterstützen.
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Verwendungszweck
Hinweis zur Gemeinnützigkeit
Unsere Bankverbindung:
Konto-Nr.: 7 219 500
bei: Bank für Sozialwirtschaft, Essen
BLZ: 370 205 00
Falls Sie IBAN oder SWIFT-BIC für Auslandsspenden benötigen:
IBAN: DE19 3702 0500 0007 2195 00
SWIFT-BIC: BFSWD33
Bankdaten ausdrucken
Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte Ihren Kontoauszug bzw. den
Bareinzahlungsbeleg.
In der Regel wird nur für Beträge ab 100 Euro eine Spendenquittung
benötigt. Bis 99,99 Euro also nicht.
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Eine Spende online tätigen
Hierfür können Sie ein Online-Formular benutzen,
das Ihre Spende ohne Umwege direkt zur Bank führt. Der Betrag wird dann
von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für Sie als Spender wird dabei auf größtmögliche
Sicherheit geachtet und Ihre Daten selbstverständlich SSL-verschlüsselt übertragen.
Mit dem Online-Formular sind nur Spenden innerhalb von Deutschland möglich.
Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte den Kontoauszug.
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Verwendungszweck
An dieser Stelle informieren wir über die Arbeit im Bundesverband.
Arbeitsschwerpunkte, die Sie im Verwendungszweck eintragen
können (aber nicht müssen, dann wählen wir den Zweck nach
Dringlichkeit aus):
Sie können die Arbeit des Deutschen Diabetiker Bundes allgemein
unterstützen Beratung / Information / Öffentlichkeitsarbeit
/ Interessenvertretung
Hierzu gehört die Bearbeitung unzähliger Anfragen und Hilfegesuche
von Betroffenen, aber auch anderer Gruppen wie Schulen/Schülern/Studenten/Ausbildern,
Arztpraxen/Krankenhäusern, Senioren-/Pflegeheimen, Kindergärten,
Apotheken, ... , die uns täglich per E-Mail, Post und Telefon erreichen;
Veranstaltungen wie der Deutsche Diabetiker-Tag in Kassel mit etwa 10.000
Besuchern, Erstellung von Druckwerken zur Aufklärung und Information,
unsere Internetseite, Pressearbeit, die gesundheitspolitisch relevante Mitarbeit
in Gremien, Ausschüssen, Dachverbänden (diverse Ausschüsse
der DDG, Gemeinsamer Bundesausschuss, DDU, BAG Selbsthilfe, Deutscher Behindertenrat,
DPWV, Nationales Aktionsforum Diabetes, ... ), Vorträge bei wichtigen
Veranstaltungen, Organisieren von Seminaren für Ehrenamtliche, um nur
einige Aufgaben aufzuzählen.
Hilfswerk für jugendliche Diabetiker gGmbH
Mit seinem Stammhaus in Lüdenscheid (NRW) „Zentrum
für jugendliche Diabetiker“, und einer weiteren Einrichtung in
Apolda (Thüringen) „Kinderheim Clara Zetkin“, ist dem Deutschen
Diabetiker Bund e. V. als Hauptgesellschafter ganz besonders daran gelegen,
sich für das Wohl der betreuten Kinder / Jugendlichen und jungen Erwachsenen
einzusetzen.
Ob es um das Renovieren von Zimmern geht, Instandhaltung
an Gebäuden, Ferienfreizeiten – es findet sich immer etwas. Aktuelles
Spendensammelprojekt ist neben der Renovierung der Wohngruppen in Lüdenscheid
und Apolda die Ausstattung des Labors im Zentrum für jugendliche Diabetiker
mit einem in Kliniken eingesetzten Messgerät, das kontinuierlich über
mehrere Tage Blutzuckerwerte aufzeichnet.
Durch die gemessenen Werte kann
so besser auf Blutzuckerschwankungen reagiert werden, die bei Kindern und
Jugendlichen auch aufgrund der Wachstumsphase und das dadurch bedingte
hormonelle Ungleichgewicht möglich sind.
Deutsche Diabetiker Akademie (DDA)
Mehrere tausend Diabetiker kommen rein rechnerisch auf einen einzigen ehrenamtlichen
Helfer im Deutschen Diabetiker Bund. In den Seminaren der DDA werden den
Ehrenamtlichen zu Themen wie Gesundheitspolitik, Selbsthilfegruppen-Management,
Arbeit mit Presse und Medien, PC-Arbeit, Kurse zum Sozialreferent des DDB,
Arbeit in Non-Profit-Organisationen, ..., Hilfestellungen für die Beratungsarbeit
in den Landesverbänden und Selbsthilfegruppen des DDB mitgegeben.
Neu in 2007: die Kurse für Ehrenamtliche zum "Diabetes-Lotsen
DDB", von denen es in 2007 aufgrund der großen Nachfrage gleich
2 Durchgänge
von je 3 Wochenenden plus ein Evaluations-Wochenende gab.
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Hinweis zur Gemeinnützigkeit:
Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. ist wegen Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege durch den Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes
Kassel-Hofgeismar vom 11.07.2007 (St.Nr. 026/250/59875) als gemeinnützigen
Zwecken im Sinne des Abschnitt A Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 EstDV dienend
anerkannt und nach § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt, Zuwendungsbestätigungen
auszustellen.
Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte Ihren Kontoauszug
bzw. den Bareinzahlungsbeleg.
Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenquittung aus. Bei Verwendung des
Online-Formulares können Sie diesen Wunsch darin angeben.
In der Regel wird nur für Beträge ab 100 Euro eine Spendenquittung
benötigt. Bis 99,99 Euro also nicht.
Wenn Sie eine Spendenquittung
anfordern, geben Sie bitte dabei auch Ihren Namen und Anschrift
sowie das Zahlungsdatum an.
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