Arzneien im Kosten-Check
Von Katja Schmidt
BERLIn/Kassel. Eine solche Entscheidung hat es bisher noch nicht gegeben: Der Gemeinsame Bundesausschuss, eines der wichtigsten Entscheidungsgremien für die gesetzliche Krankenversicherung, hat beschlossen, dass kurzwirksame Kunst-Insuline nur noch in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt werden dürfen. Neu ist dabei nicht der Ausschluss eines Medikaments, wohl aber die Begründung: Der Bundesausschuss bestreitet in keinster Weise die Wirksamkeit der so genannten Insulinanaloga. Er sagt aber, die Mittel seien gegenwärtig zu teuer und appelliert an die Pharmaindustrie, die Preise zu senken. Andernfalls müssten Kassenpatienten mit Diabetes-Typ-2 künftig mit Humaninsulin behandelt werden - denn das sei ebenso zweckmäßig.
Preisunterschied 30 Prozent
Es lasse sich nicht nachweisen, dass die Kunst-Insuline besser seien, als das Humaninsulin, erklärte der Ausschussvorsitzende Rainer Hess vor der Presse. Ihr um 30 Prozent höherer Preis sei nicht zu rechtfertigen.
Der Kasseler Manfred Wölfert, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), nennt die Entscheidung "fatal". Gegenwärtig würden 400 000 Diabetiker in Deutschland mit den modernen Kunst-Insulinen behandelt. Nach einer Umfrage des Diabetiker-Bundes sähen die Patienten ihre Lebensqualität durch die modernen Medikamente verbessert - etwa weil sie direkt vor oder nach den Mahlzeiten gespritzt werden könnten. Und weil wegen der kurzen Wirksamkeit unvorhergesehene körperliche Belastungen kein Problem darstellten. "Man kann sich damit fast wie ein Gesunder bewegen", sagt Wölfert.
Wenn der Beschluss des Bundesausschusses in Kraft trete, müssten nun alle, die Kunst-Insulin erhielten, ihre Therapie umstellen - und wenn es zu Unverträglichkeiten komme, zu den Kunst-Insulinen zurückkehren. "Wir wollen nicht als Versuchskaninchen der Politik herhalten", betont Wölfert.
Die Politik allerdings hat dem Bundesausschuss, in dem sich Vertreter von Kassenärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen stimmberechtigt gegenübersitzen, die Aufgabe übertragen, weitere häufig verschriebene Medikamente auf ihre Kosten und Nutzen zu überprüfen. Ganz im Sinne des Sozialgesetzbuches V, das vorschreibt, die Leistungen für Kassenpatienten müssten "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein.
Zuarbeit leistet dem Ausschuss dabei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Eine Umfrage, wie die des Diabetiker-Bundes dürfte dieses Institut kaum interessiert haben - schon bevor das IQWIG überhaupt seine Arbeit aufnahm, gab es heftigen Streit über Kriterien, die für eine wissenschaftliche Bewertung von Arzneien und Behandlungen angelegt werden müssten.
Ein großes Problem ist dabei, dass für viele wichtige Fragen - etwa die Verbesserung von Lebensqualität - gute Studien fehlen. Das beklagten im Falle des Insulin-Beschlusses auch die Patientenvertreter, die im Bundesausschuss beratend mitwirken. Gäbe es neue Studien, müsse der Beschluss überprüft werden, betonte auch der Vorsitzende.
Der Beschluss gilt erst, wenn das Gesundheitsministerium zugestimmt hat. www.g-ba.de, www.iqwig.de
Quelle: Artikel vom 20.07.2006 aus http://www.hna.de






