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BundestagswahlPositionen – Forderungen – Thesen des Deutschen Diabetiker Bundes e. V. zur Bundestagswahl 2009
1. Medizinische Versorgung
2. Prävention
3. Rationierung
4. Stärkung der Patientenrechte
5. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
6. Gemeinsamer Bundesausschuss
7. Selbsthilfegruppen
| Medizinische Versorgung | |
| Die Sicherung einer ökonomisch sinnvollen Basis ist Grundvoraussetzung für eine medizinisch angemessene Versorgung. Um eine gute Versorgung auch in Zukunft sichern zu können, müssen alle Ressourcen des Gesundheitssystems zielgerichtet und sinnvoll eingesetzt werden. Diabetologie muss Wahlfach an allen medizinischen Fakultäten werden. | |
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Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demografischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung ständig weiterentwickelt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, damit die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden. CDU und CSU werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kassen und Leistungserbringer mehr Möglichkeiten für passgenaue und einzelvertragliche Regelungen erhalten. So können auf die jeweiligen Versorgungserfordernisse in den Regionen individuell zugeschnittene Versorgungskonzepte entstehen, die den regionalen Besonderheiten ebenso Rechnung tragen wie den aus unterschiedlichen Versichertenstrukturen der Kassen erwachsenden differenzierten Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Unabdingbar ist für uns auch künftig eine kollektivvertragliche Regelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Besonderen Qualitätsanforderungen genügende hausarztzentrierte Versorgung hat für uns dabei eine hohe Priorität. Einen ebenso hohen Stellenwert hat für uns in Zukunft aber auch die Erhaltung eines breiten Spektrums an freiberuflichen niedergelassenen Fachärzten. Die Einrichtung von Wahlfächern an allen medizinischen Fakultäten zu den Volkskrankheiten, wie beispielsweise Diabetologie, kann für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung von großem Nutzen sein. Bereits heute werden diabetologische Lerninhalte regelmäßig in Rahmen des Medizinstudiums und der Weiterbildung vermittelt. |
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Die SPD will die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftsfest machen und im Rahmen unseres Modells einer Bürgersozialversicherung auf eine breitere Basis stellen. Dazu wollen wir alle Einkommen zur Finanzierung der Gesundheitsaufgaben heranziehen und deshalb den Steueranteil für die gesetzliche Krankenversicherung erhöhen. Im Rahmen des Gesundheitsfonds wird der neue Risikoausgleich, der die unterschiedlichen Krankheitsrisiken berücksichtigt, weiterentwickelt und die private Krankenversicherung einbezogen. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen wird. Die mit der letzten Gesundheitsreform schon eingeführten Instrumente wie der Gesundheitsfonds und die Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich haben gerade für chronisch Kranke zu einer Verbesserung der Versorgung geführt. Sie sind für die Krankenkassen nicht mehr länger unattraktive Risiken, was früher eine optimale Versorgung erschwert hat. Die Versorgungsqualität für die Diabetiker hat sich deutlich erhöht – auch im Zusammenhang mit schon zuvor eingeführten Verbesserungen wie z.B. Disease-Management-Programme, die speziell auf chronische Krankheiten zugeschnitten sind. Insgesamt bilden die beschrieben Maßnahmen in Verbindung mit einer strikten Qualitätsorientierung die Grundlage für einen zielgerichteten und damit kosteneffizienten Einsatz der Ressourcen des Gesundheitswesens. Gerade bei der Versorgung chronisch Kranker hat die Qualität einen besonders hohen Stellenwert. Wir wissen, dass für einen gut eingestellten Diabetiker die allermeisten Folgeerkrankungen vermeidbar sind. Leider gibt es in Deutschland heute immer noch zu viele Qualitätsmängel in der Behandlung, die zu vermeidbaren Folgen, bis hin zu Erblindung und Amputationen führen. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das unnötiges Leiden und erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität. Aber auch für die Krankenkassen lohnt es sich, für ihre Diabetiker eine gute Versorgungsqualität sicher zu stellen, weil so unnötige Behandlungskosten vermieden werden können. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Ausbildungsangebote an den medizinischen Fakultäten den beschriebenen Ansprüchen an die Versorgungsqualität gerecht werden. |
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Die FDP will den weiteren Marsch in Richtung Staatsmedizin und Einheitskasse verhindern. Aus Sicht der FDP gehört der Gesundheitsfonds schnellstmöglich abgeschafft und die Beitragsautonomie wieder hergestellt. Benötigt wird mehr Wettbewerb zu klaren und fairen rechtlichen Bedingungen, damit Qualität zu günstigen Preisen gesichert wird und gute Ideen sich durchsetzen können. Das muss ergänzt werden um Wahlrechte für die Patienten und Versicherten und bessere Arbeitsbedingungen für alle, die im Gesundheitswesen tätig sind. Als Antwort auf die alternde Bevölkerung, den medizinischen Fortschritt und steigende Lohnzusatzkosten setzt die FDP auf eine Weiterentwicklung der heutigen Krankenversicherung. Die FDP steht für Nachhaltigkeit, Wahlfreiheit, Planungssicherheit, Wettbewerb, Transparenz, Freiberuflichkeit und soziale Sicherheit. Die Bildung von Altersrückstellungen sorgt dafür, die nachwachsenden Generationen vor Überforderung zu schützen. In unserem Gesundheitssystem ist ein Umdenken aller Beteiligten und ein konsequentes Handeln zugunsten von mehr Wettbewerb und unternehmerischen Freiräumen erforderlich. Der Gesundheitsmarkt ist kein Markt wie jeder andere und wird es auch nicht werden. Dennoch müssen die Möglichkeiten des Wettbewerbs im Sinne effizienter und qualitativ guter Lösungen, die mit sozialpolitischen Zielen vereinbar sind, genutzt werden. Dabei muss der Patient im Mittelpunkt stehen. Für die FDP gehören Wettbewerb und eine gute medizinische Versorgung untrennbar zusammen. Vielfalt und Gestaltungsmöglichkeiten statt einer Einheitsversicherung mit Einheitsversorgung und staatlicher Gängelung von Versicherten, Patienten und Leistungserbringern bieten nach unserer Auffassung die besten Voraussetzungen für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Versorgung. Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass auch zukünftig eine gute flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann. Das setzt motivierte, gut ausgebildete Ärzte voraus, die in der Lage sind, auf die speziellen Probleme ihrer Patienten fundiert und einfühlsam einzugehen. |
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Wir haben das Ziel, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung zu entwickeln. So kann eine gesamtgesellschaftliche Solidarität und eine stabile Finanzierungsbasis für das Gesundheitssystem erreicht werden. Eine Rationierung, die die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt ausschließt und ihnen neue Therapien oder Arzneimittel, deren zusätzlicher Nutzen belegt ist, vorenthält, ist mit der LINKEN nicht zu machen. Die Antwort auf verdeckte Rationierung darf keinesfalls darin bestehen, den gesetzlich Versicherten noch mehr Leistungen vorzuenthalten und die Patientinnen und Patienten privat zur Kasse zu bitten. |
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Wir setzen drei Schwerpunkte: mehr Prävention, mehr Zusammenarbeit und mehr Solidarität. Durch mehr Prävention ließen sich viele chronische Erkrankungen vermeiden bzw. das Leben mit ihnen erleichtern. Durch mehr Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen würde die Gesundheitsversorgung besser. Gut miteinander verzahnte Behandlungsabläufe sind vor allem für die wachsende Zahl chronisch Kranker wichtig. Dazu gehört auch, dass die beteiligten Medizinerinnen und Mediziner über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Und durch die Integration aller Bürger in den Solidarausgleich und die Ausweitung der Beitragspflicht auch auf Kapitaleinkommen würde die Finanzierung des Gesundheitswesens nachhaltiger. |
| Prävention | |
| Das vorgesehene Präventionsgesetz wird vom DDB begrüßt. Allerdings sollte darin nicht nur die Primärprävention geregelt werden. Von Bedeutung ist auch – dies gilt besonders für chronisch Kranke - die Sekundär- und Tertiärprävention. Sie ist als wichtige Aufgabe gesetzlich zu verankern. | |
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CDU und CSU bekennen sich nachdrücklich zu einer Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung im deutschen Gesundheitswesen. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn deren Ausbau verbessert nicht nur Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Menschen, sondern kann auch die künftigen finanziellen Belastungen unserer Sozialsysteme mindern. Deshalb wollen wir die Prävention aufwerten ohne dabei eine neue Bürokratie zu schaffen. Prävention braucht keine zentralistische Steuerung sondern klare Regelungen der Zuständigkeiten und Finanzierung nach subsidiären Prinzipien. Vor allem auf kommunaler und regionaler Ebene wollen wir die Kooperation zwischen den gesellschaftlichen Akteuren verstärken, gemeinsame Ziele definieren, vorhandene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin prüfen sowie vorhandene Strukturen nutzen. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Eigenverantwortung, Prävention und Gesundheitsförderung ist die Weiterentwicklung von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen. |
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Wir wissen, dass die Gesundheitschancen in der Bevölkerung sehr ungleich verteilt sind. In einer alternden Gesellschaft, in der gleichzeitig chronische Erkrankungen zunehmen und die medizinisch technischen Möglichkeiten für ihre Behandlung wachsen, bleibt die Gesundheitsversorgung auf Dauer nur finanzierbar, wenn es durch Prävention gelingt, Krankheiten zu vermeiden, hinauszuzögern oder zumindest ihre Folgen zu mildern. Deshalb brauchen wir endlich ein Präventionsgesetz. Damit wollen wir die Primärprävention stärken und Gesundheitsziele als Handlungsrahmen definieren. Es muss bei sozialen Lebenswelten (Stadtquartier, Arbeitsplatz, Schule etc.) ansetzen. Bund, Länder und Kommunen, die Sozialversicherungsträger sowie die Private Krankenversicherung müssen in die Verantwortung bei der Finanzierung einbezogen werden. Bei der Primärprävention gibt es nach unserer Einschätzung den größten Handlungsbedarf. Doch auch Sekundär- und Tertiärprävention müssen in den nächsten Schritten weiter gestärkt werden. |
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Der Wunsch jedes Menschen ist es, gesund alt zu werden. Für die FDP ist die Prävention deshalb ein ganz wichtiges Handlungsfeld. Bewegung spielt in diesem Rahmen eine ganz herausragende Rolle. Je mehr es gelingt, über präventive Maßnahmen zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung beizutragen, umso leichter wird es auch werden, mit den zukünftigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts gut umzugehen. Dafür ist unseres Erachtens jedoch kein neues Gesetz notwendig. Wichtig ist stattdessen, bereits vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung weiterhin zu nutzen und auszubauen, sowie eine klare Aufteilung von Aufgaben- und Finanzverantwortung. Eine Gesamtstrategie muss verhaltensbezogene und verhältnisbezogene Maßnahmen berücksichtigen mit dem Ziel, dass Menschen mehr Verantwortung für ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen. Darüber hinaus sollen sie besser in die Lage versetzt werden, die Angebote des Gesundheitswesens sowie Bewegungsangebote sachgerecht zu nutzen. Notwendig ist eine Hilfestellung durch kompetente Partner wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenkassen, Patientenverbände, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sowie Sportverbände, die sich zur Aufbereitung und Vermittlung der notwendigen Informationen zusammenschließen sollen. Damit Kinder sich zu eigenverantwortlichen Bürgern entwickeln können, bedarf es einer frühzeitigen, umfassenden Gesundheitsförderung, die Eigenaktivität, Eigenverantwortung, soziale Verantwortung, Gesundheitsbewusstsein und Lebenskompetenz von klein auf in den Lebensmittelpunkt stellt. Zahlreiche Angebote zu unterschiedlichsten Bereichen der Primär- und Sekundärprävention sowie der Gesundheitsförderung existieren seit geraumer Zeit in Deutschland: Dazu gehören u. a. Aufklärungskampagnen, Impfaktionen, zahnmedizinische Kollektiv-, Gruppen- und Individualprophylaxe, Bonusmodelle, Vorsorgeuntersuchungen durch die Krankenkassen, Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung, Unterstützung von Selbsthilfegruppen mit finanziellen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, Ernährungsberatung, Bewegungsprojekte z. B. für Herzkranke, aber auch unterschiedlichste Bewegungs- und Ernährungsprogramme in Schulen und Kindergärten, kommunale Integrationsprogramme für Migrantinnen und Migranten, Quartiersmanagement zur Förderung einer gesunden Lebenswelt etc. Diese Angebote müssen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes fortgesetzt und zielgerichtet verbessert werden. |
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DIE LINKE will die Gesundheitsförderung und Prävention stärken, um Krankheitsrisiken einzudämmen. Viele Krankheiten können so hinausgezögert oder sogar vermieden werden. Auf lange Sicht sinkt dadurch der Finanzbedarf. Damit Gesundheitsförderung und Prävention dauerhaft und flächendeckend verankert werden, ist ein Präventionsgesetz dringend erforderlich. |
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Für uns steht ein Präventionsgesetz ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda. Allerdings wollen wir den Schwerpunkt erst einmal auf die Primärprävention legen. Anders als für die Sekundär- und Tertiärprävention gibt es für die Gesundheitsförderung bisher keine Regelung. Die anderen Präventionsarten müssen in einem zweiten Schritt einbezogen werden. Die notwendige Harmonisierung mit den bereits bestehenden Regelungen im Krankenversicherungs-, Renten- und Rehabilitationsrecht braucht Zeit. |
| Rationierung | |
| Jede Rationierung im Gesundheitswesen ist vor Ausschöpfung der Rationalisierungspotentiale unnötig und wird vom DDB abgelehnt. | |
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CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland – unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko – eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik stehen die Patienten und Versicherten. Gerade im Umgang mit Kranken, Älteren und Schwachen zeigt die Gesellschaft ihr soziales Gesicht und ihr Wertefundament. |
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Wir sind davon überzeugt, dass wir immer noch genügend Wirtschaftlichkeitsreserven in der Gesundheitsversorgung haben und deshalb Rationierungen oder Leistungsausgrenzungen nicht erforderlich und auch den Patientinnen und Patienten nicht zuzumuten sind. Wir brauchen neben der konsequenten Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine umfassende Solidargemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger, wenn wir die Absicherung von Gesundheit und Pflege auf Dauer sicherstellen wollen. Deshalb wollen wir die Bürgersozialversicherung, die alle Bürgerinnen und Bürger bei der Absicherung von Gesundheit und Pflege, in die Solidarität einbezieht. |
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Unsere sozialen Sicherungssysteme stehen vor enormen Herausforderungen, die ihre Zukunftsfähigkeit mittel- und langfristig in Frage stellen. Für die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenversicherung liegen die Risiken nicht nur in der demografischen Entwicklung und dem Rückgang sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, sondern auch im (erfreulichen) medizinisch-technischen Fortschritt. Dies wird ohne Gegensteuern zu einer immensen Steigerung der Beiträge, einer immer schwieriger werdenden Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen, zu Rationierung und zur Erhöhung der Lohnzusatzkosten führen. Alle Reformen der letzten Jahre haben nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Das ständige Herumdoktern am Gesundheitssystem durch ein Reparaturgesetz nach dem anderen hat die Situation insofern noch verschlimmert, als wir heute mit einer nicht mehr überschaubaren Regulierungsdichte und ausufernder Bürokratie konfrontiert sind. Die Bürger verstehen nicht mehr, was im Gesundheitswesen vor sich geht. Und sie merken, dass die gewohnt gute Qualität der medizinischen Versorgung nachlässt. In ihrer Apotheke erhalten sie einmal dieses und einmal jenes Arzneimittel, je nachdem mit welchen Firmen Rabattverträge abgeschlossen worden sind. In den Krankenhäusern bestehen zum Teil lange Wartezeiten. Bei Hilfsmitteln dürfen sie nicht mehr zu dem Belieferer ihrer Wahl gehen, sondern die Krankenkassen bestimmen, auf wen sie zurückgreifen dürfen. Die Patienten werden gegängelt und mehr und mehr in ihrer Autonomie beschränkt, gemeinsam mit ihrem Therapeuten eine Behandlung zu vereinbaren, die bei ihnen den besten Erfolg verspricht. Das deutsche Krankenversicherungssystem ist durch die letzten Reformen deutlich in Richtung eines zentralistischen, staatsgesteuerten Einheitskassensystems verschoben worden. Gleichzeitig ist der Beitragssatz auf ein Rekordniveau von 15,5 Prozent gestiegen. Eine tiefgreifende Reform ist deshalb unumgänglich. Die FDP schlägt deshalb einen privaten Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung für alle vor. Private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkassen sollen entsprechend weiterentwickelt werden. Das FDP-Konzept sieht vor, dass jeder Bürger verpflichtet wird, einen Mindestumfang an Leistungen für den Krankheitsfall abzusichern. Dies tut er bei einem Versicherer seiner Wahl, ohne staatliche Bevormundung oder Einschränkungen. Ebenso entscheidet auch nur der Bürger selbst darüber, wie er seinen Versicherungsschutz gestalten möchte, er hat die Freiheit, seinen persönlichen Versicherungsschutz nach seinen eigenen Bedürfnissen auszurichten. Er entscheidet, ob er einen hohen Selbstbehalt, einen umfangreichen Leistungskatalog, niedrige Selbstbeteiligung etc. haben möchte. Jeder Bürger hat ab Geburt und auch bei Versicherungswechsel einen Anspruch darauf, im Umfang der Regelleistungen unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden, bei der Versicherung seiner Wahl. Der soziale Ausgleich erfolgt nicht mehr wie bisher unkoordiniert und mit teilweise ungerechten Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern über das Steuer- und Transfersystem. Damit können auch Bürger mit geringen finanziellen Mitteln eine Krankenversicherung abschließen. Ebenso werden die Pauschalen für Kinder durch die Steuerzahler finanziert. |
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DIE LINKE kann sich den Positionen des Deutschen Diabetiker Bundes in weiten Teilen anschließen und diese nachdrücklich unterstützen. Für DIE LINKE bildet soziale Gerechtigkeit die Grundvoraussetzung auch für die Gesundheits- und Pflegepolitik. Wer krank wird, will eine gute medizinische Versorgung. Wie gut diese ist, hängt jedoch immer mehr von der Art der Krankenversicherung und vom Geldbeutel ab: Gesetzlich Versicherte erhalten nicht mehr alle Leistungen, die sie benötigen. Und sie müssen länger auf einen Arzttermin warten als privat Versicherte. Arme Menschen können sich bereits heute in Deutschland ihre Krankenbehandlung oftmals nicht leisten. Durch die Praxisgebühr scheuen sie sich, einen Arzt aufzusuchen. Wegen der Arzneimittel-Zuzahlungen bleiben viele Rezepte uneingelöst. Zuzahlungsregelungen, Praxisgebühr, aber auch Leistungsausgliederungen und „Eigenleistungen“ führen dazu, dass viele Patientinnen und Patienten nicht mehr die erforderliche gesundheitliche Versorgung in Anspruch nehmen können, da diese mit einer zu großen finanziellen Belastung verbunden ist. Diese Entwicklung zu einer Zwei-Klassen-Medizin muss umgehend gestoppt und korrigiert werden. |
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Statt über Rationierungen sollten wir darüber reden, wie unser Gesundheitswesen organisiert werden muss, damit trotz steigender Anforderungen Jeder und Jede die medizinisch notwendige Gesundheitsersorgung erhält. Zu den Handlungsfeldern gehören die langfristige Sicherung der solidarischen Finanzierung – Bürgerversicherung -, eine stärkere Orientierung an Prävention und Gesundheitsförderung – Präventionsgesetz -, sowie mehr vernetzte Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus ist aber auch die Frage zu stellen, welche, Innovationen tatsächlich ihr Geld wert sind. Auch um Platz für echte Innovationen zu schaffen. |
| Stärkung der Patientenrechte | |
| Der Deutsche Diabetiker Bund fordert die Stärkung der Patientenrechte durch gesetzgeberische Maßnahmen. | |
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CDU und CSU wollen, dass Versicherte und Patienten bundesweit unkomplizierten Zugang zu unabhängiger Information und Beratung im Gesundheitswesen erhalten. Angesichts der Vielfalt der Angebote wollen wir über verlässliche und verständliche Kriterien zu Leistung, Qualität und Preis zu mehr Transparenz und besserer Orientierung - sowohl bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen als auch bei Kostenerstattungstarifen beitragen. Wir werden auch die unabhängige Patientenberatung stärken und die Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz weiterentwickeln. |
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Die SPD hat im Juni Eckpunkte zu einem Patientenrechtegesetz vorgelegt. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, ihre Rechte in der Praxis besser durchzusetzen. Derzeit ist das für die Patienten maßgebliche Recht stark zersplittert. Eine Zusammenführung des Rechts in einem eigenen Patientenrechtegesetz würde die Position gegenüber Ärzten und Versicherungen stark verbessern, wenn Patienten Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So könnten Geschädigte schneller, als dies bisher geschieht, Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten. Wir werden die vorgelegten Eckpunkte in der kommen Wahlperiode zu Grundlage einer entsprechenden Gesetzesinitiative machen. |
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An der Situation, dass in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie z. B. Dänemark oder den Niederlanden kein eigenständiges Gesetzeswerk existiert, in dem die Rechte und Pflichte von Patienten zusammenfassend aufgeführt werden, hat sich seit der letzten Wahl nichts geändert. Nach wie vor sind die den Patientenschutz betreffenden Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Das ist für Versicherte und Patienten eine unbefriedigende Situation. Ein eigenständiges Patientenrechtegesetz würde für die Betroffenen ein höheres Maß an Transparenz schaffen und es ihnen damit eher ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen. Die FDP spricht sich für ein Krankenversicherungssystem aus, das den Versicherten und Patienten möglichst viele Möglichkeiten für die Gestaltung ihres Versicherungsschutzes und der Behandlungsmöglichkeiten einräumt. Um diese Freiräume zum eigenen Vorteil nutzen zu können, sind zum einen umfassende, gut aufbereitete Informationen notwendig. Zum andern muss für die Bürger klar erkennbar sein, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen Missstände zur Wehr zu setzen. |
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DIE LINKE setzt sich entschieden für die Belange der Patientinnen und Patienten ein. Damit das Gesundheitssystem im Interesse aller fortentwickelt und den Einzelinteressen der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer entzogen werden kann, fordert DIE LINKE die Einrichtung von regionalen bzw. kommunalen Gesundheitskonferenzen. Alle Beteiligten, das heißt sämtliche Leistungserbringer, die Krankenkassen, der öffentliche Gesundheitsdienst, die Krankenversicherten, die Vereinigungen für Gesundheitsförderung und Prävention, aber auch die Selbsthilfe und Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten sollen hier zusammenkommen. Diese Gesundheitskonferenzen sollen vermehrt Entscheidungskompetenzen für die regionale oder kommunale Versorgungsstruktur übertragen bekommen und perspektivisch sollen diese über das Gesundheitsbudget für die Regionen verfügen. |
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Recht haben und Recht bekommen darf im deutschen Gesundheitswesen nicht längern zweierlei bleiben. Wir wollen deshalb ein Patientenrechte-Gesetz, das die bestehenden Regelungen zusammenfasst und weiterentwickelt. Dieses Gesetz soll auch die Rechte von Opfern ärztlicher Behandlungsfehler verbessern. Denn die müssen bisher einen juristischen Hindernislauf absolvieren, um Schadensersatz zu erhalten. Außerdem wollen wir die unabhängige Patientenberatungsstellen sichern und ausbauen. |
| Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen | |
| Der DDB fordert eine Überprüfung der Unabhängigkeit des IQWiG. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass
Kosten-/Nutzenbewertungen zukünftig auf der Basis nachvollziehbarer Daten und Studien erfolgen. Die
Arbeit des IQWiG muss transparent gemacht werden. Arbeitsergebnisse müssen am Ende eines
Bewertungsprozesses stehen. Bewertungsprozesse müssen ergebnisoffen gestaltet sein. Der DDB fordert außerdem mehr Forschungsmittel für unabhängige Studien zur Kosten-/ Nutzenbewertung von Therapien. Die Ergebnisse müssen hinsichtlich ihres formalen Entstehens und der inhaltlichen Ausgestaltung einer Aufsicht unterliegen. |
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Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demografischen Wandels
müssen Struktur, Organisation und Finanzierung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten
Krankenversicherung ständig weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es mehr Transparenz und Wettbewerb und
weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, damit die Qualität in der Versorgung weiter steigt und die
Mittel effizienter eingesetzt werden können. CDU und CSU halten dabei das System der Kosten-Nutzen-Bewertung grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um dem Zielkonflikt „Wirtschaftlichkeit versus allgemeiner Zugang zu qualitativ hochwertiger Arzneimittelversorgung“, gerecht zu werden. Bei der Kosten-Nutzen-Bewertung ist es uns besonders wichtig, dass Bewertungen und der Bezug auf Studien transparent und fachlich ausgewogen getroffen werden. Hier gilt es, Verfahren so zu gestalten, dass eine klare Trennung von medizinischen Bewertungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewährleistet ist. Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus, Krebs oder Demenz treten in erschreckend hoher Zahl bei uns in Deutschland und anderen Ländern auf. Wir werden durch die gezielte Schwerpunktförderung die Forschungsanstrengungen auf diesen Gebieten verstärken und die Arbeiten der verschiedenen Forschungseinrichtungen durch die Schaffung eines Forschungsnetzwerkes koordinieren. Damit bauen wir die Spitzenstellung Deutschlands auf dem Gebiet der Medizinforschung aus. Wir wollen dazu beitragen, dass den Menschen so schnell wie möglich Medikamente und Therapien zur Verfügung gestellt werden, um die Volkskrankheiten zu heilen. |
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Das IQWiG leistet entsprechend seines gesetzlichen Auftrags als neutrale wissenschaftliche Institution zur Bewertung von Arzneimitteln und Therapien einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens. Die SPD begrüßt ausdrücklich, dass Fragen des therapeutischen Zusatznutzens sowie Fragen nach den damit verbundenen Zusatzkosten bei der Entscheidung der Selbstverwaltung über die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine zunehmende Rolle spielen. Die Kosten-Nutzen-Analyse ergänzt zudem sinnvoll das u.a. durch Regelungen zu Rabattverträgen, Höchst- und Festbetragsregelungen breit gefächerte Instrumentarium zur Durchsetzung von Kosteneffizienz im Arzneimittelbereich. So kann die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die breite Verfügbarkeit echter medizinischer Innovation für alle Versicherten auf Dauer gesichert werden. Ausrichtung, Arbeitsweise und Methodik des IQWiG werden durch den gesetzlichen Auftrag, die Satzung und Verfahrensordnungen festgelegt. Neutralität und notwendige Transparenz der Arbeit des IQWiG sind damit hinreichend sichergestellt. Das IGWiG unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit. |
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Von Beginn an steht das IQWiG in der Kritik. Das hängt mit den weitreichenden Konsequenzen seiner Entscheidungen, aber auch mit seinem Umgang mit den Betroffenen zusammen. Die Arbeit ist nicht transparent genug. Zudem wäre es sinnvoll, die Betroffenen frühzeitig in die Erarbeitung von Kosten-/Nutzenstudien einzubeziehen. Mehr und mehr wird deutlich, mit welchen Schwierigkeiten die Bestimmung des Nutzens verbunden ist. Es handelt sich zudem immer um Bewertungen auf der Makroebene, die die Bedürfnisse der einzelnen Patienten nicht berücksichtigen. Deshalb muss überlegt werden, wie dem besser Rechnung getragen werden kann. Sinnvoll wäre ein unabhängiges Institut, das die Studienlage systematisch und verständlich aufbereitet, um diese Ergebnisse Ärzten und Patienten als Entscheidungsgrundlage für eine abgestimmte Therapie zur Verfügung zu stellen statt Wertungen vorzunehmen, die zu Alles-oder-nichts-Entscheidungen führen. Verbunden mit der von der FDP angestrebten Mehrkostenregelung könnte hierin ein Weg liegen, Finanzierbarkeit der Krankenversicherung und individuelle Anforderungen an eine gute Behandlung miteinander zu vereinbaren. |
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Solange es kaum herstellerunabhängige Arzneimittelforschung gibt und die Forderung der LINKEN nicht umgesetzt ist, erscheint uns die Arbeit des IQWiG auch im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung als ein Schritt in die richtige Richtung, der eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Zustand zuvor bedeutet. Sehr bedeutend ist es für DIE LINKE, dass die Arbeit transparent erfolgt. Bei der Beauftragung des IQWiG durch den Gemeinsamen Bundesausschuss müssen die Patientenvertreter eine stärkere Stimme erhalten. |
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Um das Solidarsystem dauerhaft leistungsfähig zu halten, ist ein unabhängiges Bewertungsinstitut unverzichtbar. Um die notwendige Akzeptanz herzustellen, müssen die Bewertungen ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Das Institut hat volle Transparenz über die Grundlagen und die Gründe seiner Empfehlungen herzustellen. Die Ausweitung der Rechtsaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium auf methodische und inhaltliche Aspekte der Arbeit des Instituts würden wir für falsch halten. Damit wäre der politisch motivierten Einflussnahme Tür und Tor geöffnet. |
| Gemeinsamer Bundesausschuss | |
| Der Deutsche Diabetiker Bund fordert ein Mitentscheidungsrecht im G-BA. Keine G-BA-Entscheidungen gegen die Patienteninteressen aus kurzfristiger Kostensichtweise. | |
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Die gemeinsame Selbstverwaltung von Leistungserbringern und Krankenkassen, der Gemeinsame Bundesausschuss, ist bei den wichtigen Fragen der Aufnahme oder dem Wegfall von Leistungen mit Patientenvertretern besetzt. Diese haben ein Anhörungs- aber kein Stimmrecht. Damit ist gewährleistet, dass auch die Belange der Patienten in die Entscheidungen einbezogen werden. Darüber hinaus werden hierdurch die Entscheidungen für die Betroffenen transparenter und es trägt zu einer Steigerung der Akzeptanz der Entscheidungen bei. Diese Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt. |
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Bereits heute stellen gesetzliche Regelungen sowie die Verfahrensordnung des G-BA die Beteiligung von Verbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretern an den Entscheidungen des G-BA über Stellungnahmen und Anhörungen sicher. Die SPD hat sich in den vorgelegten Eckpunkten für ein Patientenrechtegesetz dafür ausgesprochen, diese kollektive Beteiligungsrechte der Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen über Verbände und fachkundige Organisationen weiter zu stärken und die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch der inhaltliche Ausbau der Mitberatungsrechte sowie die Erweiterung einzelner bereits bestehender Mitberatungsrechte zu Mitbestimmungsrechten. Auch die Möglichkeiten einer beratenden Tätigkeit der Patientenorganisationen auf Vertragsebene sind zu prüfen. |
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Mit der Einbeziehung der Patientenvertreter in den gemeinsamen Bundesausschuss ist ein großer Schritt in Richtung Partizipation getan worden. Wenn Patientenvertreter ein Stimmrecht erhalten, dann müsste das hinreichend legitimiert sein. Sie könnten dann nicht mehr allein die Interessen der jeweiligen Patienten vertreten, sondern müssten auch die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber im Blick behalten. Da der G-BA Entscheidungen mit hoher Tragweite und Folgen trifft, muss der G-BA hinreichend legitimiert sein. Entscheidend ist dabei auch die Legitimation der Entsandten durch die Entsendenden. |
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Für die Patienten sitzen der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Diese Organisationen bilden die Vielschichtigkeit der Patientenorganisationen und der Selbsthilfe ab. Sie sind berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung in den Gremien zu benennen. Insofern können diese vier Organisationen bei spezifischen Fragen zu Diabetes andere Organisationen als Sachverständige einladen. Dieses Verfahren hat sich aus unserer Sicht gut eingespielt. |
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Die Beteiligung von Patientenvertretern an der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschuss hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert. Wir wollen sie weiterentwickeln. Dazu gehört, dass die Patientenvertreter in Fragen der Geschäfts- Verfahrens- und Tagesordnung ein volles Stimmrecht erhalten. Das soll auch in den Gremien auf Länderebene gelten. Allerdings halten wir es in absehbarer Zeit für nicht möglich, den Patientenvertretern auch bei inhaltlichen Fragen ein volles Stimmrecht einzuräumen. Damit würden Anforderungen an die demokratische Legitimation der Patientenvertreter gestellt, die diese bzw. die sie entsendenden Organisation nicht gerecht werden können. Die Vertretung der Patienteninteressen würde dadurch eher behindert als gefördert. |
| Selbsthilfegruppen | |
| Der DDB fordert eine zielgerichtete und der Höhe nach ausreichende Förderung der Selbsthilfe. Patientenerfahrungen können nur so wirkungsvoll weitergegeben werden. Der regionale Bezug durch örtliche Selbsthilfegruppen und Bezirksverbände ist wichtig. Außerdem muss die länderspezifische Förderung der Landesverbände, die Förderung der im Bereich Diabetes arbeitenden Mitgliedsorganisationen und die bundesspezifische Förderung des Bundesverbandes ausgebaut werden. | |
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Ergänzend zur medizinischen Versorgung ist die Selbsthilfe immer mehr zu einer zentralen Säule in
unserem Gesundheitssystem ausgebaut worden.
Selbsthilfegruppen ergänzen das professionelle Versorgungssystem und bieten den Betroffenen zusätzliche
Ressourcen durch Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hilfe. Selbsthilfegruppen können nach der
gesetzlichen Regelung zur Selbsthilfeförderung (§ 20 c SGB V) von den gesetzlichen Krankenkassen
unterstützt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Selbsthilfe im Bereich chronischer Erkrankungen wie Diabetes mellitus und unterstützt die Arbeit von Verbänden und Gruppen in verschiedenen Projekten. Dabei wird das Selbsthilfeengagement in den einzelnen Organisationen gestärkt und Zugänge zur Selbsthilfe aufgezeigt. Diesen Ansatz wollen wir fortsetzen. |
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Die SPD hat die Selbsthilfeförderung schon früh als unersetzlichen Baustein der gesundheitlichen Versorgung erkannt und deshalb dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen schrittweise verbessert werden konnte. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz haben wir mit dem § 20 c SGB V eine eigene Rechtsgrundlage für die Selbsthilfeförderung geschaffen. Wir wollen diesen Weg weiter gehen und dazu auch die finanzielle Förderung der Selbsthilfe weiter verbessern, wo dies erforderlich ist. |
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Die FDP hält die Selbsthilfegruppen für einen unverzichtbaren Bestandteil einer subsidiären Gesundheitspolitik. Die Selbsthilfegruppen sind gelebte liberale Bürgergesellschaft. Sie helfen Patientinnen und Patienten, sich in einer für sie äußerst schwierigen Situation zurechtzufinden. Mehr und mehr ändert sich mittlerweile auch die Einstellung von Ärztinnen und Ärzten gegenüber den Selbsthilfegruppen. Die Zusammenarbeit konnte in vielen Fällen deutlich verbessert und damit gute Ergebnisse für die Betroffenen erzielt werden. Selbsthilfegruppen stärken die Eigenverantwortung des Einzelnen und geben ihm die Möglichkeit, im Zusammenwirken mit anderen Betroffenen, seine Krankheit zu verarbeiten. Für ihre Arbeit brauchen die Selbsthilfegruppen Geld. Ob der Weg einer Finanzierung über die Gesetzliche Krankenversicherung in diesem Zusammenhang der richtige ist, wird noch einmal eingehend diskutiert werden müssen. Vieles spricht dafür, z. B. die regionale Unterstützung über die Kommunen zu organisieren und die hierfür benötigten Beträge über Steuermittel statt über Beiträge aufzubringen. Viele der heutigen Reibungsverluste ließen sich dadurch sicherlich minimieren. |
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Neben der finanziellen Förderung der Selbsthilfe setzt sich DIE LINKE vor allem für die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern ein. Zudem will DIE LINKE über regionale Gesundheitskonferenzen sämtliche Beteiligte, auch die Patientinnen und Patienten, in zentrale Entscheidungen einbeziehen und zunehmend auch mit Budget-Kompetenzen versehen. |
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Angefangen von der Verpflichtung der Krankenkassen zur Selbsthilfeförderung bis hin zu ihrer Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss sind die über die Jahre erfolgten Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbsthilfeförderung maßgeblich auf unsere Initiativen zurückzuführen. In der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, die Fortführung der Bundesförderung der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) durchzusetzen. Die Förderung der Selbsthilfe und ihr Ausbau wird uns auch weiterhin ein wichtiges Anliegen sein. Die Förderung der Landesverbände muss über die Länder erfolgen. |










