Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Zweitnavigation springenZur Suche springen
Zweitnavigation
Gesundheitspolitik | Service | Termine | Kids | Presse | Literatur | Reise | Links | Selbstverpflichtung

Schriftfarbe ändern:
invertieren zurücksetzen

zurück zur Rubrik
Gesundheitspolitik »
Sie befinden sich in der Rubrik
DMP Diabetes

DMP Diabetes

DMP Diabetes einfach erklärt
Wo gibt es DMP-Vereinbarungen?
Dokumentationsbögen
DMP-Diabetes-Verträge / G-BA-Beschlüsse DMP Diabetes
10 Punkte zur Prüfung

DMP Diabetes einfach erklärt

Disease-Management-Programme („Krankheits-Bewältigungs-Programme“) oder auch genannt „Strukturierte Behandlungsprogramme“ Diabetes sind für den Versicherten freiwillige Programme, die von der zuständigen Krankenkasse angeboten werden und zur Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung von Diabetikern führen sollen.

Hauptinhalte sind eine Diabetes-Schulung und bestimmte regelmäßige Kontrollen des Gesundheitszustandes, auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten (z. B. Augenarzt, Nephrologe).

Die ärztliche Behandlung erfolgt nach besonderen Leitlinien („evidenzbasierte Leitlinien“) und es müssen z. B. die Krankenhäuser bestimmte „Qualitätssicherungs-Maßnahmen“ erbringen.

Es gibt Programme für Typ-1- und Typ-2-Diabetiker, denen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verträge überwiegend zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zugrunde liegen. Diese binden meist Arbeitsgemeinschaften und eine Datenstelle mit ein.

Bevor eine Krankenkasse ihren Versicherten solche struktrurierten Behandlungsprogramme anbieten kann, müssen die Programme durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden.

Die Teilnahme an einem DMP darf die freie Arztwahl nach § 76 SGB V nicht einschränken.

 

Für den Patienten ist die Teilnahme am DMP freiwillig. Kooperationsbereitschaft muss allerdings vorhanden sein. Krankenkassen können kleine finanzielle Vorteile gewähren, wenn Patienten sich in ein DMP einschreiben. Teilweise wird die Praxisgebühr erlassen. Die Patienten willigen in die Nutzung der erhobenen Daten ein. Die Teilnahme am DMP endet z. B., wenn der Patient über bestimmte Zeiträume nicht zu vereinbarten Terminen erscheint und somit auch keine Daten durch den behandelnden Arzt erhoben und weitergegeben werden können. Teilw. können Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes ohne Einschreibung und Dokumentation ebenfalls an einem DMP teilnehmen.

Wo gibt es DMP-Vereinbarungen?

DMP-Vereinbarungen gibt es derzeit (Stand: Juni/Juli 2007) in den Bundesländern/Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen:

  Typ 1 Typ 2
Baden-Württemberg (Typ 1 ab Juli 2006) X X
Bayern (ab 01.10.2006) X X
Berlin   X
Brandenburg X X
Bremen X X
Hamburg   X
Hessen (ab 01.10.2006) X X
Mecklenburg-V. X X
Niedersachsen (BKK) X X
Nordrhein (Typ 1 ab April 2006) X X
Rheinland-Pfalz X X
Saarland X X
Sachsen (22.12.2006) X X
Sachsen-Anhalt X X
Schleswig-H. X X
Thüringen (Typ 1 ab 01.07.2006) X X
Westfalen-Lippe X X

Für die Patienten meist etwas verwirrend die derzeit angebotenen Versorgungsformen: DMP – Integrierte Versorgung – Hausarztmodell. Ein Hausarztmodell muss von jeder Krankenkasse angeboten werden. Dem Hausarzt kommt somit eine zentrale Rolle zu (z. B. Überweisung zu Fachärzten). Im Unterschied zu DMP werden Verträge der Leistungserbringer bei der Integrierten Versorgung ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen zwischen den Krankenkassen und Kassenärzten direkt abgeschlossen. Auch für DMP gibt es noch andere Bezeichnungen, z. B. AOK Cura Plan, BKK plus,.. - Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse und vom behandelnden Arzt aufkommende Fragen beantworten, wenn man Ihnen anbietet, sich in ein Programm einzuschreiben. Und haben Sie keine Scheu, Ihre Fragen zu stellen!

 

Dokumentationsbögen

Hier können Sie sehen, was vom Arzt auf dem Dokumentationsbogen notiert und an die Datenstelle / Krankenkasse weitergegeben wird:
(Externe Links zu den Informationsseiten der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen über die GKV):

Typ-1-Diabetes Erstdokumentation (PDF, 62 KB)
Typ-1-Diabetes Folgedokumentation (PDF, 62 KB)

Typ-2-Diabetes Erstdokumentation (PDF, 71 KB)
Typ-2-Diabetes Folgedokumentation (PDF, 66 KB)

 

DMP-Diabetes-Verträge / G-BA-Beschlüsse DMP Diabetes

Auf der Seite des Bundesverbandes Niedergelassener Diabetologen (BVND) finden Sie ausführliche Informationen über Verträge zu Disease-Management-Programmen Diabetes in den verschiedenen Bundesländern.
http://www.bvnd.de/dmp_allgemein.htm

 

DMP Diabetes Typ 1:
(Externe Links zu den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses)
Empfehlungen des Koordinierungsausschusses für Anforderungen an DMP Typ 1 Diabetes vom 15.12.2003 (PDF, 314 KB)

Begründung zu den Empfehlungen des Koordinierungsausschusses für Anforderungen an DMP Typ 1 Diabetes vom 15.12.2003 (PDF, 379 KB)

 

DMP Diabetes Typ 2:
(Externe Links zu den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aktualisierung des DMP Diabetes Typ 2 vom 18.01.2005 (PDF, 226 KB)

Begründung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aktualisierung des DMP Diabetes Typ 2 vom 18.01.2005 (PDF, 347 KB)

 

10 Punkte zur Prüfung

Wenn Ihnen ein DMP vorgelegt wird und Sie sich die Zeit nehmen wollen, selbst zu prüfen, ob es für Sie geeignet ist, hier 10 Punkte, an denen Sie Ihre Prüfung ausrichten können:

  1. Sind die Einschreibekriterien für das Programm, die einzugehenden Verpflichtungen und die Ausschlussgründe angegeben und verständlich erläutert?
  2. Welche Verpflichtungen gehe ich als eingeschriebener Versicherter ein? (z. B. Verzicht auf bisherige Therapie mit künstlichen Insulinen oder bestimmte Medikamente)
  3. Welche Rechte leiten sich aus der Teilnahme am DMP ab?
  4. Wie und durch was wird im Programm meine Fähigkeit zur Selbstbehandlung unterstützt?
  5. Welche Schulungs- und Nachschulungsangebote werden mir gemacht?
  6. Wie und durch wen wird die Qualifikation und Weiterbildung der ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer geprüft?
  7. Ist die erforderliche Qualifikation der am Programm teilnehmenden ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer für mich erkenn- und nachvollziehbar dargestellt?
  8. Welche Qualitätssichernden Maßnahmen sind im Programm vorgesehen, welche Ziele habe ich und wie sollen sie erreicht werden?
  9. Ist deutlich dargestellt, dass die Therapieziele von Arzt und Patient gemeinsam festgelegt werden sollen?
  10. Sind Behandlungswege und Schnittstellen (z.B. Überweisung und Rücküberweisung vom Hausarzt zur Schwerpunktpraxis, Schwerpunktpraxis zu qualifizierter stationärer Einrichtung) beschrieben ?

 

 

 


 nach oben