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Pressemeldung

Interessante Rechtssprechung für Diabetiker:
Unfall infolge Unterzuckerung kann Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen

Das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 L 1058/09.MZ) hat entscheiden, dass Unterzuckerungszustände infolge Diabetes den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen können. Dies hat das Gericht im Falle eines Diabetikers entscheiden, der aufgrund abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Der Fahrzeugführer hatte bereits mehrfach Unterzuckerungen erlitten.

Aufgrund eines ärztlichen Gutachtens wurde festgestellt, dass der Betroffene an Diabetes mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert worden. Auch wegen der fehlenden Bereitschaft des Betroffenen regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchzuführen, sprach ihm das Gericht die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ab. Das Gericht schloss nicht aus, dem Diabetiker nach einer strukturierten Schulung und nach mehrmonatiger dokumentierter stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Auflagen wieder zu gestatten.

Verlust des Versicherungsschutzes bei Verschweigen einer Diabetes-Erkrankung

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 1733/01) hat entschieden, dass ein Diabetiker seinen Versicherungsschutz  verliert, wenn er bei Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung schwere Erkrankungen oder erkennbar chronischen Erkrankungen verschweigt. Es ist dann in der Regel anzunehmen, dass sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass ihn der Versicherer bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nur mit erschwerten Bedingungen oder Leistungsausschlüssen aufnehmen würde.

Krankenkasse muss Pflegekraft bezahlen, die in Kindergarten oder Schule Insulin verabreicht

Diabeteskranke Kinder haben gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf eine bezahlte Pflegekraft, die ihnen im Kindergarten oder in der Schule Insulinspritzen verabreicht. Dies hat das Bundessozialgericht (Az.: B 3 KR 13/02) entschieden. Nach Auffassung der Richter kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten nicht mit der Begründung ablehnen, die Pflege finde in der Familie des Betroffenen statt, wie es das Gesetz vorschreibe. Die maßgebliche Vorschrift sei dahingehend auszulegen, dass Versicherte bei häuslicher Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung nicht an das Haus gebunden sind.
Nach Auffassung des DDB gilt diese Regelung auch für Blutzuckermessung.

Arzt darf keine Blutzuckerteststreifen in seiner Praxis abgeben

Ein Arzt, der Diabetes-Teststreifen, die nur in Apotheken oder Sanitätshäusern erhältlich sind, an Patienten abgibt, verstößt gegen Vorschriften der Berufsordnung für Ärzte. Danach ist es Ärzten grundsätzlich untersagt Waren abzugeben, soweit sie nicht notwendiger Bestandteil der Therapie sind, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 77/02).

 

Deutscher Diabetiker Bund e. V.
Goethestr. 27
34119 Kassel

 


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