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Pressemeldung

Insulin-Analoga sind keine life-style Medikamente!

Bewertung des Endberichtes „langwirksame Insulin-Analoga bei Typ-2-Diabetes“ durch den Deutschen Diabetiker Bund (DDB). Der DDB nimmt für sich in Anspruch, die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Autor: Prof. Hermann von Lilienfeld-Toal.

Stellungnahme des DDB

Patienten - d.h. selbstverständlich auch der DDB - sind dafür, dass sorgfältig mit dem Geld der Krankenkassen umgegangen wird. Ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erscheint durchaus sinnvoll. Aber es muss die Realität abbilden.

Wieder hat das IQWiG eine Bewertung eines Medikamentes abgeliefert, die im Widerspruch mit der Wirklichkeit der Patienten und der Bewertung durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft steht. Es gibt sehr viele Kranke, die ein langwirksames Analog-Insulin als Antidiabetikum erhalten, und damit – im Gegensatz zu vorher verwendetem NPH Insulin - gut zurecht kommen.

Wieder müssen wir in der Begründung der weitgehenden Ablehnung dieser Präparate lesen, dass nur Hinweise auf einen Nutzen bestehen, aber keine Belege existieren. (siehe auch: Auftrag A05-03 Abschlussbericht, www.iqwig.de).

Wir dürfen aus einer Stellungnahme der Professoren Häring und Fritsche, Tübingen, zitieren:

Die Präparate haben einen Patienten-relevanten Zusatznutzen. Jedes andere Fazit wäre unethisch.

Dies entspricht auch dem Erleben der Diabetiker, die diese Präparate verwenden.

In gleichem Sinne äußert sich die Deutsche Diabetes Gesellschaft.

Wie kommt diese Diskrepanz zustande?

Sie kommt dadurch zustande, dass das IQWiG nicht die Realität darstellen will (auch nicht soll?), sondern nur die „Studien-Lage“. Das ist aber letztendlich nicht das, was interessiert, wenn man sich Gedanken macht: Brauchen wir das Präparat oder nicht?

Die große Schwäche der Betrachtungsweise des IQWiG ist nämlich, dass es Definitionen folgen muss, die festlegen, was als Studien Ergebnis anerkannt wird, und was nicht. Auf diesem Wege lassen sich Befunde wegdiskutieren oder entwerten.

Nehmen wir den Begriff: „Beleg“. Das IQWiG behauptet, es gäbe keinen Beleg für eine Wirksamkeit (nur Hinweise). Der interessierte Laie wird hier verstehen, dass es keine Studien gibt, die die Wirksamkeit belegen. In der Sprache des IQWiG ist das aber nicht so gemeint. Sondern das IQWiG spricht von Beleg, wenn mehr als eine Studie vorliegen, oder aber eine Metaanalyse (die natürlich immer mehrere Studien analysiert). Jetzt kommt die Pointe: Daß mehrere Studien vorliegen, erkennt das IQWiG aber nur an, wenn sie auch praktisch gleich sind. Wenn sie auf verschiedene Weise die gestellte Frage untersuchen, dann werden sie nur unter bestimmten Umständen („hängt ab von der Fragestellung“) als gleich angesehen, so dass sich ein Beleg ergibt. Mit anderen Worten, es ist willkürlich, ob ein Beleg oder nur „mehrere Hinweise“ existieren! (dem interessierten Leser sei der Abschnitt auf Seite 37 der letzten Methodendarstellung, www.iqwig.de Allgemeine Methoden Version 03 vom 27.05.08 zur Lektüre empfohlen).

Aus der EBM (Evidenz basierte Medizin) haben wir gelernt, dass man, wenn keine höchste Beweislage möglich ist, die nächst schlechtere herangezogen werden muss, um die Realität zu beurteilen. Hier müssen wir in der IWQiG schen Nomenklatur also mit Hinweisen auskommen. Schade, aber wenigstens die haben wir ja in Hülle und Fülle, um einen Eindruck von der Realität zu bekommen. Andere Wissenschaftler sagen ja, dass es in den Studien Belege gibt, und es fällt auf, dass allein in Deutschland dieses eigentümliche Wegdiskutieren von Studienergebnissen in einem Institut wie dem IQWiG existiert.

Die Realität aber sieht so aus:

  • Jeder Mensch ist verschieden, jeder Stoffwechsel eines Diabetikers ist verschieden. Z.B. brauchen manche Diabetiker nur in der Nacht ein basales Insulin, manche während der gesamten 24 Stunden des Tages.
  • Die Verbesserung des Gesundheitszustandes: Senkung der Verzuckerung des Körpers (ablesbar am HbA1c) muss das Ziel jeder Diabetesbehandlung sein.
  • Hypoglykämien sind die Begrenzung jeder Therapie.
  • Nach unseren Erfahrungen und nach der Studienlage ist die Hypoglykämierate bei der Therapie mit modernen Insulinanaloga geringer als bei NPH-Insulinen (siehe auch SGBV §35 b Abs.1, 4. Satz: a. Verbesserung des Gesundheitszustandes, b. Lebensqualität). Auch anderes formuliert: Mit einer vergleichbaren Häufigkeit von Hypoglykämien erreicht man unter den Insulinanaloga sehr viel bessere HbA1c Werte. Daher müssen diese Medikamente unbedingt erhalten werden.
  • Diabetes-Therapie ist kein Verordnen von Medikamenten („jetzt nehmen Sie mal 2 davon...“), sondern ein das gesamte Leben umfassende ständige Kämpfen des Betroffenen um das richtige Vorgehen. Hier ist die Besserung der Lebensqualität durch weniger Hypoglykämien sehr wichtig.
  • Wenn wir von Lebensqualität sprechen, meinen wir nicht „Wellness“, sondern „Empowerment“, die Verstärkung unserer Fähigkeit, mit dem Diabetes umzugehen.
  • Insulin-Analoga sind nämlich keine life-style-Medikamente!
  • Eine auf den Einzelfall abgestimmte Therapie des verantwortlich handelnden Arztes und das durch Eigenverantwortung geprägte Mitwirken des Patienten bieten die Chance auf Erfolg.
  • Man kann nicht Millionen von Typ-2-Diabetikern nach „Schema F“ therapieren! In Studien geht dieser Gesichtspunkt völlig unter!

Folgerung für die augenblickliche Wetterlage für die Gesundheitsversorgung

Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) – genauso wie bei den kurzwirksamen Insulin Analoga – wieder gegen die Realität entscheidet, und diese Medikamente den Diabetikern wegnimmt, ist es der Beweis: Die augenblickliche Konstruktion des GBA ist nicht sachgerecht: Die Mitglieder (KKs, KV, KHG, Patientenvertreter haben keine Stimme) stehen ja angesichts der schwierigen Finanzlage ihrer Organisationen unter hohem Druck, die Beschlüsse entsprechend der negativen Vorlage des IQWiG fassen. Wenn hier aber keine inhaltlich erforderliche, an der Realität orientierte Bewertung der Situation erfolgt, braucht man den GBA gar nicht zu haben. Und genau so wollte der Gesetzgeber es nicht, dass nämlich eine nicht legitimierte Institution, wie das IQWiG, die Entscheidungen fällt.
Da nach der Erfahrung mit dem IQWiG erwartet werden muss, dass dieses sein Vorgehen nicht ändert, (unser Vorwurf: Es folgt nicht der Gesetzeslage und nicht der Logik der Wissenschaftlichkeit), ergibt sich unser Ruf nach Änderung.

Das wirkliche Problem ist doch die Frage: Wie teuer müssen unsere sinnvollen Medikamente sein (gerechter Anspruch der kommerziellen Pharma Industrie), und was kann die Solidargemeinschaft leisten (gerechter Anspruch der Kranken). Die augenblickliche Verfahrensweise erlaubt die Betrachtung dieser Frage nicht.

Mögliche Auswege aus der Finanzierungskrise des Gesundheitssystems:

  • Mehr Verursacher Prinzip:
    Abgaben auf zuckerhaltige Lösungen, Tabaksteuer in den Gesundheitsfond! Unfall-, Sport-Versicherungen auf Geräte etc.
  • Der aktivierte Patient:
    Schulung, Gruppen, Selbsthilfeorganisation!!!!!!!!!!!
  • Ausgaben der KK für Nicht-Krankheiten beenden (Siehe Bewertungen durch das Fritz-Beske-Institut in Kiel, das enorme Zahlungen der Krankenkassen aufgedeckt hat, die nichts mit Krankheiten zu tun haben)
  • Zuzahlungen für Vorteile? (widerspricht dem Solidaritätsprinzip!)
  • Schärferes Bewusstsein für Indikationen sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten.
    (Beleg, dass die Indikation gegeben ist).

 


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