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Pressemeldung

Diabetische Hilfsmittelversorgung neu geregelt

Der Bundesvorstand teilt mit, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Hilfsmittelversorgung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV - OrgWG) einer Neuregelung zugeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt suchen sich die Krankenkassen die Vertragspartner selbst aus, welche noch Leistungen erbringen dürfen. Auswirkungen wird dies u. a. im Bereich der Versorgung mit Insulinpumpenzubehör haben.

Der Deutsche Diabetikerbund verlangt, dass die zunehmende Auslieferung nach rein ökonomischen Gesichtspunkten für die Betroffenen nicht gleichbedeutend sein darf mit Qualitätseinschränkung, Verlust an Wahlfreiheit oder gar zur Versorgungslücken führt. Die Betroffenen haben zu befürchten, dass beispielsweise kleinere Versorger vor Ort ihre Berechtigung zur Versorgung verlieren, weil die eigene Krankenversicherung mit einem anderen Unternehmen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Das Gesetz schiebt diese Möglichkeit von Vertragsabschlüssen mit den Krankenkassen bis Mitte des Jahres 2009 übergangsweise auf.

Durch Anstrengungen der Selbsthilfe wurden Verbesserungen der Gestalt erzielt, dass Hilfsmittelversorger für den Fall, dass eine Krankenversicherung mit einem anderen Hilfsmittelversorger einen Vertrag abgeschlossen hat, ebenfalls als Vertragspartner agieren können, wenn diese sich der Geltung der anderen Vertragsbedingungen unterwerfen. Dann kann der ursprüngliche Versorgerweiter liefern.

Der Deutsche Diabetikerbund befürchtet indes, dass die Krankenversicherungen vermehrt Ausschreibungen durchführen werden. Nach durchgeführten Ausschreibungen verbietet sich allerdings die Möglichkeit des oben skizzierten Quereinstieges für die ursprünglichen Hilfsmittelversorger.

Wir halten daher, wie andere Betroffenenverbände auch, ein sogenanntes „Präqualifizierungsverfahren“ für erforderlich. Nur so kann vor Durchführung einer Ausschreibung gesichert werden, dass Hilfsmittelversorger überhaupt geeiget sind, den Anforderungen an Produktqualität und Lieferungausreichenden Mengen gerecht zu werden. Dieses im Sinne der Patientensicherheit unverzichtbare Instrument wurde im Gesetz leider nicht verwirklicht. Ein weiteres Mal wurde damit die Schaffung einer Mitbestimmungsmöglichkeit für die Betroffenen vom Gesetzgeber aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten unterlaufen.

Der Bundesvorstand bittet darum, negative Erfahrungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung unverzüglich der Bundesgeschäftsstelle in Kassel mitzuteilen, damit erforderlichenfalls Gegenstrategien entwickelt werden können.

Kassel, den 15. Dezember 2008

 


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