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Pressemeldung

Hinweis zur Umsetzung der Definition "schwerwiegend chronische Erkrankung"

Nach Ansicht des Deutschen Diabetiker Bundes sind nach der vorliegenden Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses diejenigen Diabetiker als "schwerwiegend chronisch erkrankt" anzusehen, die

1) einmal im Quartal zur Behandlung ihres Diabetes mellitus zum Arzt gehen und zusätzlich entweder

2) mit Insulin oder oralen Antidiabetika behandelt werden, oder

3) bei denen der behandelnde Arzt zusätzlich zur Behandlung des Diabetes mellitus durch Gewichtsreduktion (mittels Ernährungsumstellung, Bewegungstherapie etc.), auf die Anwendung von Blutdruck- bzw. Lipidsenkende Medikamenten angewiesen ist.

In diesen Fällen kann ein Absetzen der Therapie eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, Verminderung der Lebenserwartung, oder zumindest auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität zur Folge haben.

Der Bundesvorstand


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